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ANEXE 91<br />

aber 2°- Die a. 6. pro Cento stipulirte Interessen halb-jahr weise<br />

mit Rh. 231,46V2 xr. durch seinen jedweiligen Provisor oder<br />

Agenten, aus denen Einkünften derer hiesiger im Fogarascher<br />

District liegenden Land-Güter richtig abführen zulassen. Und<br />

falss so wohl dieses nicht beobachtet, als auch nach verlofenen<br />

drey Jahren, die zu nächst verfallende Wiener Interessen nicht<br />

zu Tilgung unseres Capitals verwendet, so mit unsere totale<br />

Befriedigung weiter verzöget werden solte und wolte; wir alsdann<br />

3 tio - Berechtiget seyen, uns von denen im Schuldt-Brief,<br />

in bester Form Rechtens verpfändeten Güttern, nahmentlich<br />

Nagy:Berivoj und Pojana Meruluj, juxta communem aestimationem<br />

zahlhaft zumachen, oder machen zu lassen.<br />

Diesem Schuldt-Briefe zufolge wurden uns also annoch bey<br />

lebzeiten des H. Fürstens, durch dessen jezo noch allhier, in der<br />

nehmlichen Qualität lebenden Agenten, oder Plenipotentiaren Ernest<br />

Sigmund Schmidt A° 1761. den Monathen Martzii und A°<br />

1762 den 20-ten Maii die Interessen zwar nicht halb Jahr weise,<br />

jedoch aber vor zwey Jahre völlig bezahlt.<br />

Nachdeme aber eben A° 1762 gegen Ende Juli], oder zu Anfange<br />

Augusti, der wegen seinem vortreflichen Character, welchen<br />

besonders Redlichkeit und Billigkeit erhoben, durchgangig<br />

belobt- und beliebte Fürst Constantin, mit Hinterlassung zweier<br />

Printzen, Nicolaus und Emanuel, Todes verführe, und ersterer<br />

von diesen, nach Constantinopel abgefordert wurde, so blieben,<br />

weilen derselbe damahls die angelegenheiten des Fürstlichen<br />

Hauses alleine besorgte, alle unsere nach Bugarest abgehende<br />

Sollicitationen so lange gantzlich unbrantworthet, biss wir endlich<br />

erst den 30-ten Martz. 1766., den Sub Litt: B, angebogenen<br />

Wallachischen, genuin ins Teutsche übersetzten Brief erhielten.<br />

Ohngeachtet uns nun in demselben die Bezahlung unserer Forderung<br />

so wohl zum Theil als ganz zusambt denen Interessen<br />

ausdrücklich, und zwar so gar mit Anweisung des Fundi, versprochen<br />

wurde, so blieb es doch nur bey denen leeren Worten.<br />

Wir fuhren dahero mit unserer Sollicitationen um desto<br />

eyfriger fort, und verlangten besonders, dass uns laut Inhalt<br />

der Obligation die nöttige Quittungen oder Anweisungen an die<br />

Cassam Montanisticam zugefertiget werden mögten; alles aber<br />

was wir hierauf erst unterm 21-ten xbr. 766 (ut Sub Lit. C)<br />

erhielten bestünde in der abermahligen zahlungsversprechungen,<br />

denen noch die befremdende Äusserung angefüget wäre, dass

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