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92 I. LUPAŞ<br />

sich der Fürst nicht errinnere uns jemahls einige Anweisung<br />

auf die Wiener Interessen (als welche bereits andersthin disponirt<br />

wären) versprochen zu haben, gleich wie er auch dermahlen<br />

nichts dergleichen versprochen könnte.<br />

Wir überführten hierauf den H. Fürsten von unserm Rechte<br />

auf den Wiener Fundum, durch die Ihme Contozeylich beygeschlossene<br />

Obligation, mit der Anzeige, dass wir uns auf diese<br />

Arth gemüssiget finden würden, die Gütter anzugreifen.<br />

Hierauf waren wir nun endlich so glücklich, dass uns a<br />

Conto restirend 5 jähriger Interessen, so Rh. 2317,35 xr. Beträgen,<br />

unterm 19-ten Febr. 1767 durch den Provisor Rh. 1200.<br />

bey einem Griechischen hiesigen Handels-Mann angewiesen, und<br />

von diesem auch bezahlet wurden.<br />

Seith der zeit nun haben alle unsere Briefe Bitten, und Drohungen<br />

die verfändete Gütter angreifen zu wollen, nichts anders<br />

als die Sub D. et E. anliegende zwar recht gute, aber dato noch<br />

unerfüllte Versprechungen zur folge gehabt. Bey so bewanten<br />

Umständen also blieb uns nichts mehr übrig, als von dem, uns<br />

in dem Schuld-Briefe, durch den H. Debitorem in seinem und<br />

seiner Erben Nahmen zugestandenen und gegebenen Rechte, uns<br />

bey entstehender Bezahlung aus denen verpfändeten Gütern Genug<br />

zu thun, einem würklichen Gebrauch zu machen. Wir lissen<br />

also zuförderst hiesigen Land-Rechten gemäss, den Fürstlichen<br />

Provisorem in Person seines Herrens durch zweien geschworne,<br />

zur zahlung admoniren.<br />

Kaum aber war diese den 4-ten Febr. 1768 gesehen, als der<br />

Plenipotentiarius Schmit bereits bey dem Hoch Löblichen Gubernio<br />

bittend einkahm, ut sub L. F. dass uns, biss zu Erstattung<br />

nöthigen Berichts an seinen Herrn Principalen, und daher<br />

erfolgender Antworth, allweiter rechtliches verfahren und Exemtion<br />

untersaget werden wolle.<br />

Hierauf nun wurde uns von ersagt(em) Hoch Löbl. Gubernio,<br />

unterm 29-ten Febr. 1768. ut sub Litt. G. würklich comissionaliter<br />

bedeutet; drey Monath Lange inne zu halten. Als welches<br />

wir mit schuldigsten gehorsam auch beobachteten, gleichwohlen<br />

aber auch vor nöthig erachteten, noch einmahl an den<br />

Printzen Nicolaus so wohl, als haubtsächlich an Printzen Emanuel,<br />

welcher mitler zeit geheyrathet, und sich der Familienangelegenheiten<br />

auch anzunehmen angefangen hatte, zu schreiben.<br />

Wir erhielten auch von Beyden unterm 18- und 19-ten May

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