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Aneks XIII<br />

Opinia Komisji Centralnej w sprawie dekoracji katedry ormiań -<br />

skiej we Lwowie dla c. k. Ministerstwa Wyznań i Oś wiaty, Wiedeń,<br />

12 I 1911. ДАЛО, ф. 1, оп. 28, спр. 3985, k. 100–101<br />

K. K. Zentral-Kommission für Kunst- und histor. Denkmale<br />

Z. 152 ex 1911<br />

Wien, am 12. Jänner 1911<br />

Betreff: die armenisch-katholische<br />

Kathedrale ad min. – Z. 19068 vom 12. Mai<br />

1907<br />

K. K. M i n i s t e r i u m!<br />

Im Nachhange zu ihrer Eingabe vom 8. Juni 1907 Z. 1358 erlaubt sich die Zentralkommission nachstehenden Bericht zu<br />

erstatten:<br />

Nach wie vor sind für die Zentralkommission in der Frage der Umgestaltungen in der in Rede stehenden Kirche zwei Gesichtspunkte<br />

massgebend.<br />

1) Die möglichste Erhaltung und Sicherung des Baues dessen Ausschmückung in der überlieferten Gestalt.<br />

2) Die Forderung, das[s] die unbedingt notwendigen und unvermeidlichen Neuherstellungen künstlerisch wertvoll sind und<br />

sich dem Gesamtbilde des Baues harmonisch anpassen.<br />

Dieser zweite Punkt gilt hauptsächlich für die neue malerische Ausschmückung der Kirche. Der Herr Erzbischof legte dem Referenten<br />

Professor Dvorák eine Reihe von Projekten dafür vor, die bis auf eines eklektische schwache Anfänger- und Dilettantenarbeiten<br />

waren, und sowohl die architektonische als auch die malerische Innenwirkung des Baues vernichtet hätten. Nur ein Projekt<br />

vom Maler Mehofer [!] bildet eine Ausnahme, da es allen Anforderungen entspricht, die an die neue malerische Ausschmückung<br />

der Kirche vom Standpunkte der Denkmalpflege, wie auch der Kunst gestellt werden müssen. Deshalb kann die Zentralkommission<br />

nur dieses Projekt befürworten, wenn es auch einen höheren Geldaufwand erfordert und stellt den Antrag, die von Herrn<br />

Erzbischof erbeten Subvention unter folgenden Bedingungen zu bewilligen: [k. 101]<br />

1) der alte Zentralbau, die armenische Kathedrale, bleibt baulich unverändert und wird nur in seiner bisherigen Gestalt<br />

baulich gesichert.<br />

2) Die alte Inneneinrichtung der Kirche bleibt erhalten.<br />

3) Die malerische Neuausschmückung der Kirche wird nach dem Projekte Mehofers [!] ausgeführt, dessen definitive Gestalt<br />

noch der Zentralkommission vorzulegen wäre.<br />

4) Alle Arbeiten und Herstellungen zu der Kirche, deren Innern und in ihrer unmittelbaren Umgebung dürfen nur mit Zustimmung<br />

der Zentralkommission und im steten Einvernehmen mit derselben durchgeführt werden.<br />

Für den Präsidenten:<br />

Jacobs [m. p.]<br />

An das k. k. Ministerium für Kultus und unterricht [!] in Wien.<br />

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