02.03.2013 Aufrufe

Protokollarchiv 14WP - Ehringshausen

Protokollarchiv 14WP - Ehringshausen

Protokollarchiv 14WP - Ehringshausen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Beschluss:<br />

– 3 –<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, als neuen Punkt 17 „Antrag der SPD-Fraktion<br />

vom 5. Mai 2001; Neue Gemeindevertreter/innen benötigen für ihre sachgerechte<br />

Arbeit notwendige parlamentarische Unterlagen“ zu beraten.<br />

Abstimmung: 19 Ja-Stimmen, 9 Stimmenthaltungen<br />

Gemeindevertreter Neu beantragt für die CDU-Fraktion, die Punkte 14 „Besonderes<br />

Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB“ und 15 „Grundstücksangelegenheiten Nr. 278,<br />

279“ unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten.<br />

Gemeindevertreter Riedel erklärt für die FWG-Fraktion, dass er im Grundsatz<br />

zustimme, dass bei Grundstücksangelegenheiten, wo es um Kaufpreise etc. gehe,<br />

unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten werden sollte. Lediglich die<br />

Beschlussfassung sollte jedoch öffentlich erfolgen.<br />

Gemeindevertreter Burggraf gibt für die SPD-Fraktion zu bedenken, dass für eine<br />

Beratung unter Ausschluss der Öffentlichkeit gute Gründe vorliegen sollten. Hierüber<br />

sei intensiv in den Ausschüssen zu beraten.<br />

Gemeindevertreter Neu macht an einem Beispiel aus der Vergangenheit deutlich,<br />

dass nach einem Bericht über eine Grundstücksveräußerung in der WNZ nach einer<br />

Gemeindevertretersitzung der potentielle Käufer aufgrund der Berichterstattung vom<br />

Vertrag zurückgetreten ist.<br />

Auch verweist er auf datenschutzrechtliche Belange.<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, die Punkte 14 „Besonderes Vorkaufsrecht<br />

gemäß § 25 BauGB“ und 15 „Grundstücksangelegenheiten Nr. 278, 279“ unter<br />

Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten.<br />

Abstimmung: 9 Ja-Stimmen 19 Nein-Stimmen<br />

3. Wahl, Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der<br />

ehrenamtlichen Beigeordneten<br />

Der Vorsitzende führt aus, dass die Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten nach<br />

den Vorschriften des § 55 I HGO erfolgt, da mehrere gleichartige unbesoldete<br />

Stellen zu besetzen sind (Verhältniswahl).<br />

Erster Beigeordneter wird der erste Bewerber desjenigen Wahlvorschlages, der die<br />

meisten Stimmen erhalten hat.<br />

Er gibt weiter bekannt, dass ein gemeinsamer Wahlvorschlag der SPD- und FWG-<br />

Fraktion sowie ein Wahlvorschlag der CDU-Fraktion vorliegt.<br />

Der Vorsitzende bittet um namentliche Nennung von Mitgliedern jeder Fraktion zur<br />

Bildung eines Wahlausschusses.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!