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Protokollarchiv 14WP - Ehringshausen

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– 5 –<br />

g) in den letzten Wochen umfangreiche Straßenbauarbeiten vorgenommen<br />

wurden. So hat u. a. die Firma Küster, Aßlar-Werdorf, folgende Straßen und<br />

Wege neu mit einer Asphaltdeckschicht versehen.<br />

1. <strong>Ehringshausen</strong> Austraße (zwischen Kreisel und Lempstraße)<br />

2. Breitenbach Weg vor dem Friedhof<br />

3. Niederlemp Sportplatzweg<br />

4. Daubhausen Pfarrgasse, Hofgarten<br />

5. Kölschhausen Schützenstraße<br />

6. Katzenfurt Weg zur Schule<br />

7. Dillheim Hauptstraße<br />

h) die Siegerehrung im Rahmen des diesjährigen Blumenschmuckwettbewerbs<br />

nicht wie angekündigt im Rahmen einer Veranstaltung des Obst- und<br />

Gartenbauvereins erfolgt, sondern als separate Veranstaltung in der Volkshalle<br />

durchgeführt wird. Die Sieger des Blumenschmuckwettbewerbs sind für den<br />

07.11.2001 zu einer kleinen Feierstunde mit Siegerehrung und kleinem Imbiss<br />

eingeladen worden.<br />

i) der Landrat des Lahn-Dill-Kreises in Zusammenarbeit mit dem Hessischen<br />

Rechnungshof eine Übersicht über die Finanzkraft der Städte und Gemeinden<br />

des Lahn-Dill-Kreises erstellt hat.<br />

Dieses Finanzranking sieht die Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> auf Platz 2 im<br />

gesamten Kreisgebiet.<br />

j) wie in den Ausschüssen bereits mitgeteilt, aufgrund des vom Staatlichen<br />

Umweltamt angekündigten Schreibens über den Einsatz von mobilen Hochwasserschutzanlagen,<br />

der beschlossene Ankauf des Quick-Dammes bis zur<br />

Vorlage dieses Schreibens zurückgestellt wurde.<br />

Mittlerweile liegt uns diese Stellungnahme vor. Die wesentliche Aussage ist,<br />

dass eine Hochwasserabsicherung des Gebietes mittels mobilen Systemen oder<br />

eine Hochwasserspiegelabsenkung durch Herstellung eines zusätzlichen<br />

Flutdurchlasses in der Straßenbrücke nur nach einem entsprechenden positiv<br />

abgeschlossenen wasserrechtlichen Zulassungsverfahren zu verwirklichen sind.<br />

Genehmigungsfrei bleibt hiernach nur der Objektschutz, der tatsächlich nur die<br />

Sicherung jeweils einzelner Objekte, sprich Gebäude, beinhaltet.<br />

Wie das Staatliche Umweltamt ausführt, beinhaltet jede Hochwasserschutzmaßnahme<br />

letztlich den Verlust von Stauraum und oftmals auch eine<br />

Beschleunigung des Hochwasserabflusses. Würde man jedem Gewässeranlieger<br />

entsprechende Schutzmaßnahmen zugestehen, ohne die entsprechenden<br />

Folgeerscheinungen zu berücksichtigen, würde das Hochwasserproblem<br />

immer weiter flussabwärts bzw. sogar in das nachfolgende<br />

Gewässersystem verlagert.<br />

Das Staatliche Umweltamt bekräftigt, dass zur langfristigen Lösung der<br />

Hochwasserproblematik nur ein Gesamtkonzept sinnvoll sein kann und steht für<br />

ein Abstimmungsgespräch mit einem geeigneten Planungsbüro gerne zur<br />

Verfügung.<br />

Das Schreiben des Staatliche Umweltamtes vom 24.10.01 wurde Ihnen als<br />

Tischvorlage ausgeteilt.

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