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Protokollarchiv 14WP - Ehringshausen

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– 9 –<br />

2. Das Fach-Personal des Kindergartens wird in diesem Sinne von der<br />

Zivilgemeinde übernommen.<br />

3. Durch die Nutzung des Gebäudes wird dem kirchlichen Zweck des<br />

benachbarten Gemeindezentrums nicht widersprochen. Der Zweck des<br />

Gebäudes dient der Kinderbetreuung (Kindergarten, Vorschule oder<br />

Grundschule) und anderen sozialen Zwecken.<br />

Der Punkt 4) Rückgabe an die Kirchengemeinde bei Entfallen des Haupt-<br />

Zwecks entfällt.<br />

4. Die genauen Abmessungen des Grundstücks sind vertraglich festzulegen.<br />

5. Im Hinblick auf den Spielplatz räumen sich die Vertragspartner das gegenseitige<br />

kostenfreie Nutzungsrecht ein.<br />

6. Die Evang. Kirchengemeinde erhält das kostenfreie Nutzungsrecht für den<br />

Parkplatz und die anliegende Garage.<br />

7. Die gemeinsame Nutzung der Heizung etc. ist vertraglich zu regeln.<br />

(Hinsichtlich der Heizung sollte durch einen sog. „Wärme-Contracting“-Vertrag<br />

ein Dritter (eam Energie AG) die bestehende Heizungsanlage übernehmen)<br />

Der Klammerzusatz entfällt.<br />

8. Die Kosten für die Trennung der Grundstücke und Gebäude übernimmt die<br />

Zivilgemeinde.<br />

9. Die Kirchengemeinde erhält die Möglichkeit, im Kindergarten die christlichpädagogische<br />

Betreuung wahrzunehmen, bzw. die Erzieherinnen und Kinder in<br />

das Evang. Gemeindezentrum einzuladen.<br />

10. Übergabe der Trägerschaft voraussichtlich am 01.08.2004.<br />

11. Die Regelungen eines Vertrages gelten vorbehaltlich der in der Kirchenordnung<br />

vorgeschriebenen Genehmigung der kirchenleitenden Behörden.<br />

Der Nebensatz „die wir umgehend einzuholen beabsichtigen“ entfällt.<br />

In der sich anschließenden Diskussion werden die Argumente pro und contra<br />

gegeneinander abgewogen.<br />

Aus den Wortbeiträgen unterschiedlichster Art kristallisiert sich heraus, dass die<br />

Rückgabe der Gebäude an die Kirchengemeinden bei Entfallen des Hauptzwecks<br />

zum Dreh- und Angelpunkt der heutigen Entscheidung wird.<br />

Wegen der anfänglich unterschiedlichen Auffassungen beantragt Gemeindevertreter<br />

Riedel ein Sitzungsunterbrechung.<br />

Danach erfolgt folgende Beschlussfassung:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, den Gemeindevorstand aufzufordern,<br />

entsprechend den nachstehend genannten Punkten 0. - 12. mit den Kirchengemeinden<br />

in Verhandlung zu treten mit dem Ziel, beide Kindergartengebäude zu<br />

übernehmen.

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