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Protokollarchiv 14WP - Ehringshausen

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4. Die Betonung, es ginge den Befürwortern der abweichenden Meinung insbesondere<br />

um eine „nichtgewollte Erstarkung des Amtes des Bürgermeisters“<br />

ist falsch.<br />

Richtig ist vielmehr, dass Herr Fiegler in seiner Begründung folgendes gesagt hat:<br />

1. Die HGO, § 44 (2), sieht vor, dass die Zahl der Beigeordneten von der<br />

Gemeindevertretung herabgesetzt werden kann, insofern ist der<br />

Beschlussvorschlag legitim.<br />

2. Die NPD hat durch die Wahl von bisher 15 Stimmen in den Gremien der<br />

Gemeinde 12 verloren, sie ist somit nur noch eine unbedeutende<br />

Minderheit mit 3 Stimmen. Durch Änderung der Hauptsatzung würde sie<br />

lediglich eine weitere Stimme verlieren.<br />

3. Es ist unzweckmäßig und unnötig eine Hauptsatzung zu ändern, die seit<br />

Bestehen der Gesamtgemeinde, also seit 24 Jahren, in diesem Punkte<br />

noch nie geändert wurde, sich also offensichtlich bewährt hat, nur um eine<br />

unbedeutende Minderheit, egal von welcher Partei, das Stimmrecht zu<br />

nehmen.<br />

4. Der Gemeindevorstand sollte zusammen mit dem Bürgermeister als Vorsitzenden<br />

eine ungerade Zahl von Mitgliedern haben, damit bei<br />

Abstimmung nicht so leicht eine Patt-Situation entstehen kann. Für solche<br />

Situationen regelt die HGO, § 68 (2), als Ausnahme, dass die Stimme des<br />

Bürgermeisters doppelt zählt. Bei Herabsetzung der Zahl der<br />

Beigeordneten gemäß Beschlussvorschlag hat der Gemeindevorstand<br />

eine gerade Zahl von Mitgliedern, so dass die o. g. Ausnahme häufiger<br />

eintreten könnte. Die Stimme des Bürgermeisters erhält somit entgegen<br />

dem Geist der HGO zusätzliches Gewicht, das ist bedenklich.<br />

b) Gemeindevertreter Fiegler nimmt Bezug auf die kürzlich im Mitteilungsblatt<br />

veröffentlichte Einziehung einer Teilfläche einer gemeindlichen Wegeparzelle in<br />

der Gemarkung Katzenfurt und teilt mit, dass bereits im Oktober des<br />

vergangenen Jahres eine diesbezügliche Veröffentlichung erfolgte. Im Rahmen<br />

der Bürgerbeteiligung wäre seines Erachtens auch die Veröffentlichung eines<br />

Planes zweckdienlich gewesen. Außerdem fragt er an, ob der Verwaltung<br />

bereits Einsprüche vorliegen.<br />

Bürgermeister Niebch teilt mit, dass eine weitere Veröffentlichung erfolgen<br />

musste und über vorliegende Einsprüche im Rahmen einer Interessenabwägung<br />

entschieden werden muss. Bürgermeister Niebch sagt zu, ein entsprechendes<br />

Schreiben des Hessischen Städte- und Gemeindebundes in dieser<br />

Angelegenheit der Niederschrift als Anlage beizufügen.<br />

c) Gemeindevertreter Fiegler nimmt Bezug auf den abgesetzten TOP 7 in der<br />

letzten Sitzung der Gemeindevertretung und bittet um einen Sachstandsbericht.<br />

Bürgermeister Niebch teilt mit, dass aufgrund der geänderten Sachlage auch im<br />

Hinblick auf § 98 Abs. 2 HGO kein Handlungsbedarf mehr bestehe.<br />

d) Gemeindevertreterin Zutt nimmt Bezug auf die Niederschrift über die 1. (konstituierende)<br />

Sitzung der Gemeindevertretung am Donnerstag, den 26.04.2001. Zu<br />

TOP 12 „1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes OT <strong>Ehringshausen</strong><br />

Nr. 16 - Auf’m Borngraben“ wurde protokolliert, dass der Bürgermeister alle<br />

erreichbaren Fraktionsvorsitzenden über den Sachverhalt der Änderung vorab<br />

informiert habe. Frau Zutt gibt zu verstehen, dass entgegen dieser Formulierung<br />

Bürgermeister Niebch die Fraktionsvorsitzenden, außer der NPD-Fraktion, vorab<br />

informiert habe. Die Niederschrift sollte insofern hiermit eine entsprechende<br />

Korrektur erhalten.

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