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Protokollarchiv 14WP - Ehringshausen

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Beschluss:<br />

– 8 –<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, die am 12.10.2003 durchgeführte Wahl zum<br />

Bürgermeister / zur Bürgermeisterin der Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> gemäß § 26<br />

Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) für gültig zu erklären.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

In diesem Zusammenhang begrüßt der Vorsitzende die Wiederwahl des Herrn<br />

Niebch zum Bürgermeister. Dies sei in der letzten Sitzung nicht in der gebührenden<br />

Form geschehen. Er bittet dies zu entschuldigen.<br />

5. Kindergartenversorgung in <strong>Ehringshausen</strong><br />

Auf die Verwaltungsvorlage sowie die als Tischvorlage verteilten Beschlussempfehlungen<br />

der Fachausschüsse wird verwiesen.<br />

Danach empfiehlt der<br />

a) Bau- und Umweltausschuss der Gemeindevertretung, den Neubauplan noch<br />

nicht aufzugeben, aber derzeit nicht umzusetzen, sondern erneut mit der Kirche<br />

in Verhandlungen einzutreten mit der Zielsetzung, bessere Übernahmebedingungen<br />

zu erreichen.<br />

b) Sozial- und Kulturausschuss der Gemeindevertretung, den Neubauplan noch<br />

nicht aufzugeben, aber derzeit nicht umzusetzen, sondern erneut mit der Kirche<br />

in Verhandlungen einzutreten mit der Zielsetzung, bessere Übernahmebedingungen<br />

zu erreichen und auch die baurechtlichen Probleme definitiv<br />

abzuklären.<br />

Außerdem soll der Gemeindevorstand beauftragt werden, bis zum 30.04.2004<br />

ein Konzept über das zukünftige Betreuungsangebot zu erstellen.<br />

c) Haupt- und Finanzausschuss der Gemeindevertretung, den Gemeindevorstand<br />

aufzufordern, entsprechend den nachstehend genannten Punkten 0. - 11. bzw.<br />

alternativ 0. - 12. mit den Kirchengemeinden in Verhandlung zu treten mit dem<br />

Ziel, beide Kindergartengebäude zu übernehmen.<br />

Haushaltsmittel für einen Neubau eines kommunalen Kindergartengebäudes in<br />

<strong>Ehringshausen</strong> werden für den Haushalt 2004 zunächst nicht eingestellt.<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung weiter, den<br />

Gemeindevorstand zu beauftragen, bis zum 30.04.2004 ein Konzept über das<br />

zukünftige Betreuungsangebot zu erstellen.<br />

Punktekatalog:<br />

0. Angesichts der baulichen Einheit sollte eine baurechtliche Trennung angestrebt<br />

werden, wobei hierbei entsprechende Anträge an die zuständigen Fachbehörden<br />

zu stellen sind; sollte dies wider Erwarten nicht möglich sein, käme<br />

eine rechtliche Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz in Betracht.<br />

1. Die Übergabe des Kindergartens erfolgt im Sinne einer Betriebsübernahme.

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