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Protokollarchiv 14WP - Ehringshausen

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6. Bebauungsplan OT Katzenfurt Nr. 8/2. Änderung „Auf dem Bettchen/Ober der<br />

Reinwies<br />

Herr Richter vom Planungsbüro Prof. Seifert, Linden, erläutert anhand von Kartenmaterial<br />

die Sach- und Rechtslage.<br />

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die entsprechende<br />

Beschlussfassung.<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt die in den befindlichen Beschlussempfehlungen<br />

zu dem im Rahmen des Beteiligungsverfahrens für den<br />

Bebauungsplan OT Katzenfurt Nr. 8 / 2. Änderung „Auf dem Bettchen / Ober der<br />

Reinwies“ vorgebrachten Anregungen nach eingehender Prüfung und Diskussion<br />

als Stellungnahme der Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong>.<br />

Des weiteren beschließt die Gemeindevertretung den Entwurf des Bebauungsplans,<br />

bestehend aus Planzeichnung und Textlichen Festsetzungen, gemäß § 10<br />

BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.<br />

Die in dem zweiten Änderungs-Bebauungsplan aufgenommenen baurechtlichen<br />

Festsetzungen (Festsetzung gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 87 HBO) werden<br />

als Satzung gemäß § 5 HGO beschlossen.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

7. Bebauungsplan OT <strong>Ehringshausen</strong> Nr. 17 „Erweiterung der Firma Küster“<br />

Frau Rech vom Planungsbüro Koch, Aßlar, erläutert die Sach- und Rechtslage<br />

anhand von entsprechendem Kartenmaterial.<br />

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die<br />

entsprechende Beschlussfassung.<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, das eingeleitete Verfahren zur Aufstellung<br />

eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB im Bereich der<br />

Firma Küster, Ortsteil <strong>Ehringshausen</strong>, im Sinne des § 30 (1) BauGB (qualifizierter<br />

Bebauungsplan) weiterzuführen.<br />

Die Gemeindevertretung beschließt weiter, dem vorgezogenen Entwurf des<br />

Bebauungsplanes Ortsteil <strong>Ehringshausen</strong> Nr. 17 „Erweiterung der Firma Küster“<br />

und der Begründung zuzustimmen. Der Entwurf ist mit Begründung gemäß § 3 (2)<br />

BauGB öffentlich auszulegen.<br />

Abstimmung: einstimmig

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