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Protokollarchiv 14WP - Ehringshausen

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– 6 –<br />

l) mit dem Bau des Kreisels Bahnhofstraße / Herborner Straße, OT <strong>Ehringshausen</strong>,<br />

voraussichtlich Mitte September 2005 begonnen werde.<br />

m) mit der Instandsetzung von Straßen und Wegen (Asphaltarbeiten) in der<br />

Großgemeinde <strong>Ehringshausen</strong> Anfang Juni begonnen wurde.<br />

n) die Auslieferung des Citymobils in der Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> kurz bevorstehe.<br />

Hierzu werde sich der Gemeindevorstand in seiner nächsten Sitzung mit einem<br />

Beschluss über eine entsprechende Richtlinie zur Nutzung dieses Fahrzeuges<br />

beschäftigen.<br />

o) die ursprünglich für Montag, den 18. April 2005, einberufene Sitzung des Sozial-<br />

und Kulturausschusses ausgefallen ist, da sowohl der Vorsitzende als auch sein<br />

Stellvertreter nicht anwesend waren.<br />

Auf Grundlage der Entschädigungssatzung der Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong><br />

werden die Fahrtkosten für die Sitzung erstattet, eine Aufwandsentschädigung<br />

jedoch nicht abgerechnet.<br />

p) im Jahr 2002 das Hessische Wassergesetz geändert wurde.<br />

Er fügt eine entsprechende Mitteilung hierzu der Niederschrift zur Kenntnisnahme<br />

bei.<br />

q) die Uferrandstreifen-Ausgleichsverordnung aufgehoben wurde.<br />

Damit entfällt auch die bisherige finanzielle Entschädigung der Landwirte für die<br />

Nutzungseinschränkung auf dem 10 m breiten Uferrandstreifen.<br />

r) die Photovoltaikanlage auf dem Dach der Bauhof-Fahrzeughalle seit Inbetriebnahme<br />

bereits 2.131 kWh erzeugt habe.<br />

s) der Wirtschaftsplan des Lahn-Dill-Kreises mittlerweile verabschiedet ist.<br />

Der Kreistag hat die Erhöhung der Kreisumlage von 45 auf 46,75 Prozentpunkten<br />

beschlossen.<br />

Damit ist die Erhöhung um 0,25 Prozentpunkte niedriger ausgefallen als<br />

ursprünglich angenommen.<br />

Hieraus ergibt sich eine Verminderung bei der Kreisumlage von 15.171,00 € für<br />

die Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong>. Im Rahmen des Nachtragshaushaltes wird diese<br />

Änderung berücksichtigt werden.

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