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Protokollarchiv 14WP - Ehringshausen

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7. Änderung der Entschädigungssatzung<br />

Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.<br />

Darüber hinaus empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeindevertretung<br />

folgende Änderungen:<br />

§ 1 wird wie folgt geändert:<br />

(1) Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, Mitglieder der Ortsbeiräte,<br />

Mitglieder des Ausländerbeirates, Mitglieder des Jugendbeirates, ehrenamtliche<br />

Beigeordnete und andere ehrenamtlich Tätige erhalten auf Antrag, wenn ihnen<br />

nachweisbar ein Verdienstausfall entstehen kann, zur pauschalen Abgeltung ihres<br />

Verdienstausfalles einen Betrag von 15,34 € pro Sitzung der Gemeindevertretung,<br />

der Fraktion, des Ortsbeirates, des Jugendbeirates, des Gemeindevorstandes oder<br />

des Gremiums, dem sie als Mitglied oder kraft Gesetzes oder Satzung angehören.<br />

§ 2 Abs.1 Buchstabe d wird neu eingefügt:<br />

d Mitglieder des Ausländerbeirates 15,00 €<br />

Die bisherigen Buchstaben d - g verschieben sich entsprechend.<br />

§ 2 Abs. 5 Satz 2 wird wie folgt geändert:<br />

(5) Vertritt ein ehrenamtlicher Beigeordneter den Bürgermeister, so erhält er für jeden<br />

Kalendertag der Vertretung neben dem Ersatz des Verdienstausfalles und der<br />

Fahrtkosten eine Aufwandsentschädigung von 40,00 €. Nimmt ein weiterer<br />

Beigeordneter neben dem mit der offiziellen Vertretung betrauten Beigeordneten<br />

Termine wahr, so erhält er den gleichen Satz.<br />

§ 3 Abs. 2 und 3 werden gestrichen, dafür wird folgender Abs. 2 neu eingefügt:<br />

(2) Fahrtkosten zu Fraktionssitzungen werden analog zu den Orten der Gemeindevertretersitzungen<br />

erstattet.<br />

§ 7 Satz 1 wird wie folgt geändert:<br />

Diese Satzung tritt am 01.01.2003 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung der<br />

Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> (Lahn-Dill-Kreis) über die Entschädigung für ehrenamtliche<br />

Tätigkeit außer Kraft.<br />

In der sich anschließenden Diskussion gibt es unterschiedliche Auffassungen, die<br />

Entschädigungen für Mitglieder der Ortsbeiräte mit denen der für Gemeindevertreter/innen<br />

mit 15,00 € gleichzusetzen.<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt,<br />

a) die Entschädigungssatzung in der vorliegenden geänderten Fassung unter<br />

Ausklammerung der Angleichung der Aufwandsentschädigung für Ortsbeiräte<br />

mit Wirkung ab 01.01.2003.<br />

Abstimmung: 2 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen

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