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Protokollarchiv 14WP - Ehringshausen

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Insbesondere unter dem Hintergrund, dass in der WNZ berichtet wurde, dass die<br />

Kommunen zur Zeit solche Zulassungsstellen in ihr Dienstleistungsangebot mit<br />

aufnehmen können.<br />

Ordnungsamtsleiter Schaub erklärt zur Rechtslage, dass diese Dokumentation<br />

in der WNZ so nicht korrekt sei. An der derzeitigen Situation, dass es den<br />

Kommunen nicht gestattet ist, solche Zulassungsstellen zu betreiben habe sich<br />

nichts geändert. Sobald sich eine Änderung der Sach- und Rechtslage ergäbe,<br />

will der Lahn-Dill-Kreis die betroffenen Kommunen umgehend informieren.<br />

Auf die Frage des Gemeindevertreters Zörb antwortet Herr Schaub, dass ab<br />

dem Jahr 2005 es Gesetz werde, dass die Kfz-Steuer per Abbuchungsauftrag<br />

bei der Zulassung des PKWs erhoben werde.<br />

d) Gemeindevertreter Neu nimmt Bezug auf die Statikschäden im Bereich des<br />

Kindergartens Kölschhausen und bittet um einen Sachstandsbericht.<br />

Bürgermeister Niebch führt aus, dass man hier sehr wohl tätig sei und man<br />

demnächst ein entsprechendes Ergebnis von einem Architekten erhalten werde.<br />

Der Gemeindevorstand habe sich intensiv mit dieser Angelegenheit beschäftigt.<br />

e) Gemeindevertreter Burggraf berichtet, dass sich in Daubhausen das Gerücht<br />

verbreite, die dortige alte Schule sei verkauft.<br />

Bürgermeister Niebch führt aus, dass dies nicht der Fall sei.<br />

f) Gemeindevertreter Riedel bittet um einen Sachstandsbericht zur Errichtung der<br />

Linksabbiegespur in Höhe des Penny-Marktes, OT Dillheim.<br />

Der Ortsbeirat, so berichtet Bürgermeister Niebch, werde in der Angelegenheit<br />

noch einmal tagen, zumal sich der Vertreter der Verkehrsbehörde negativ zur<br />

Ausführung der Linksabbiegespur geäußert hat.<br />

g) Gemeindevertreter Burggraf verweist auf eine Aussage des Vorsitzenden der<br />

FWG-Fraktion, wonach es nicht Aufgabe der Gemeinde sei, Grund und Boden<br />

für irgendeine Vereinigung mit zweifelhaftem Hintergrund in Köln oder anderswo<br />

zur Verfügung zu stellen. Der „Kalif von Köln“ sei leider eine Tatsache und nicht<br />

aus 1001-Nacht, wie die SPD in ihrer Naivität glaube. Dies könne so nicht<br />

stehen bleiben. Er verweist weiter darauf, dass den Mitgliedern der<br />

Gemeindevertretung folgende Unterlagen zur Entscheidung vorgelegen haben:<br />

Eine Stellungnahme der Oberfinanzdirektion Düsseldorf, in der diese die<br />

Mustersatzung der Ortsvereine und des D.I.T.I.P. Köln als ordnungsgemäß<br />

einstuft und daher ins Vereinsregister eingetragen ist. Darüber hinaus gibt es<br />

einen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Köln-Nord über die steuerlichen<br />

Aktivitäten der Vereinigung. Auch die Abteilung Staatsschutz beim<br />

Landeskriminalamt Wiesbaden hat keine negativen Eintragungen in der Sache.<br />

Vor diesem Hintergrund haben die Mitglieder der SPD-Fraktion seinerzeit bei<br />

Aufruf der Grundstücksangelegenheit Nr. 356 ihre Entscheidung getroffen.<br />

Er fordert den Vorsitzenden der FWG-Fraktion auf, wenn den Mitgliedern seiner<br />

Fraktion andere Beweise vorgelegen haben, er diese hier vorlegen müsse.<br />

Er erwarte daher in der nächsten Woche bei der SPD-Fraktion die Beweise.

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