02.03.2013 Aufrufe

Protokollarchiv 14WP - Ehringshausen

Protokollarchiv 14WP - Ehringshausen

Protokollarchiv 14WP - Ehringshausen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

– 11 –<br />

8. Auflagen bei Landes- oder Bundesparteitagen in öffentlichen Einrichtungen<br />

der Gemeinde;<br />

Antrag der NPD-Fraktion<br />

Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die im Antrag<br />

der NPD-Fraktion angeführten Auflagen bei Landes- oder Bundesparteitagen in<br />

öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> nicht im Vorfeld<br />

festzulegen.<br />

In der sich anschließenden Diskussion wird deutlich, dass durchaus auch der<br />

Gemeindevorstand die Vermietung von Räumlichkeiten als Geschäft der laufenden<br />

Verwaltung entscheiden könne. Insbesondere Gemeindevertreter Neu stellt in<br />

seinem Redebeitrag darauf ab.<br />

Um jedoch auch hier gemeinsam Zeichen zu setzen erfolgt folgende<br />

Beschlussfassung:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, die im Antrag der NPD-Fraktion angeführten<br />

Auflagen bei Landes- oder Bundesparteitagen in öffentlichen Einrichtungen der<br />

Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> nicht im Vorfeld festzulegen.<br />

Abstimmung: 23 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen<br />

9. Bürgersolaranlagen;<br />

Vermietung gemeindeeigener Dachflächen<br />

Auf die hierzu verteilte Tischvorlage wird verwiesen.<br />

Nach Auskunft des kommunalen Versicherungsträgers ist eine solche Bürgersolaranlage<br />

auf gemeindeeigenen Dachflächen nicht direkt versicherbar. Hierdurch<br />

entfällt der letzte Absatz der Beschlussvorlage sowie der letzte Satz im ersten<br />

Absatz der genannten Beschlussvorlage.<br />

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Gemeindevertreter Burggraf, lobt ausdrücklich<br />

die Verwaltung für ihre gut recherchierte Arbeit.<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, gemeindeeigene Dachflächen für die Errichtung<br />

von Bürgersolaranlagen zu einem Mietpreis von 1,00 €/m² jährlich Bruttokollektorfläche<br />

zu überlassen. Dies geschieht unter der Voraussetzung, dass die Betreiber<br />

der Solaranlagen eine Solarhaftpflichtversicherung abschließen, die einen Zuschlag<br />

bei fremdem Dach für Mietsach-/Allmählichkeitsschäden beinhaltet. Sofern sich die<br />

Gebäudeversicherungsprämie für die Gemeinde durch den Aufbau der privaten<br />

Photovoltaikanlage auf dem Dach eines gemeindeeigenen Gebäudes erhöht, wird<br />

der Erhöhungsbetrag den Anlagebesitzern ebenfalls berechnet.<br />

Nach mündlicher Auskunft des kommunalen Versicherungsträgers wird sich durch<br />

den Aufbau einer privaten Photovoltaikanlage auf dem Dach eines gemeindeeigenen<br />

Gebäudes der Versicherungsbetrag entsprechend erhöhen. Wie hoch dies im<br />

Einzelfall ausfällt, konnte noch nicht errechnet werden.<br />

Abstimmung: einstimmig

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!