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Protokollarchiv 14WP - Ehringshausen

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– 6 –<br />

g) Gemeindevertreter Groß verweist auf Pressemitteilungen, wonach die Bürgermeister<br />

des Altkreises Wetzlar darüber einig sind, dass das Land Hessen für<br />

den Zugriff auf Personaldaten der Einwohnermeldeämter durch die Polizei<br />

weiter die Kosten tragen sollen.<br />

Bürgermeister Niebch teilt mit, dass seines Wissens das Hessische Innenministerium<br />

erklärt habe, dass das Land die Kosten wieder übernehmen werde.<br />

Somit sei in der Sache eingelenkt.<br />

Bürgermeister Niebch verweist weiter darauf, dass es sich hierbei um originäre<br />

Aufgaben handele und die Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> in eine Kostenvorlage<br />

lediglich immer nur ohne Rechtsverpflichtung eingetreten wäre.<br />

Im Vordergrund dieser Entscheidung zunächst die Kosten zu übernehmen<br />

stand, dass die Polizei nach wie vor einen schnellen Zugriff auf Daten im Zuge<br />

der Verbrechensbekämpfung hat.<br />

h) Gemeindevertreter Fiegler erinnert an den Antrag der FWG-Fraktion zur<br />

Vergabe von Bauland in der Großgemeinde <strong>Ehringshausen</strong> und bittet um einen<br />

Sachstandsbericht.<br />

Er bittet darum, einen entsprechenden Beschlussvorschlag zu erarbeiten und<br />

ihn für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung vorzubereiten.<br />

4. Bebauungsplan OT <strong>Ehringshausen</strong> Nr. 17;<br />

Erweiterung der Firma Küster<br />

Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss und der Bau- und Umweltausschuss empfehlen<br />

der Gemeindevertretung, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, den Abwägungen des Planungsbüros Koch zu<br />

dem Bebauungsplan OT <strong>Ehringshausen</strong> Nr. 17 „Erweiterung der Firma Küster“ im<br />

Anhörungs- und Offenlegungsverfahren zuzustimmen.<br />

Des weiteren beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan OT <strong>Ehringshausen</strong><br />

Nr. 17 „Erweiterung der Firma Küster“ gemäß § 10 BauGB als Satzung.<br />

Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen nach § 87 HBO werden ebenfalls als<br />

Satzung beschlossen und nach § 9 (4) BauGB in den Bebauungsplan<br />

aufgenommen. Der Begründung zum Bebauungsplan wird zugestimmt.<br />

Abstimmung: einstimmig

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