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Protokollarchiv 14WP - Ehringshausen

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– 3 –<br />

Er begründet dies damit, dass man versuchen solle, die geplante Errichtung einer<br />

Lagerhalle hinter das bisherige Betriebsgebäude zu verlegen. Dadurch sei gewährleistet,<br />

dass die in dem Mischgebiet vorhandenen Anlieger nicht beeinträchtigt<br />

würden.<br />

Gemeindevertreter Eckhardt erklärt für die FWG-Fraktion, dass sich die Bürger<br />

hinsichtlich der Planungshoheit auf die Gemeindevertretung verlassen können.<br />

Insbesondere müsse der Bürger auf einen bestehenden Bebauungsplan vertrauen<br />

können. Es galt daher abzuwägen zwischen den berechtigten Belangen der Bürger<br />

und der Entscheidung zum Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen.<br />

Die FWG-Fraktion habe sich für die Arbeitsplätze entschieden. Insbesondere<br />

deshalb, da es sich bei den Änderungen in den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

um doch nur geringfügige Veränderungen handele. Wenn, wie von den<br />

Widerspruchsführern vorgetragen, die Straßendecke erneuert werden müsse bzw.<br />

der Keller unter Wasser stehe, dann müsse hier die Gemeinde unbürokratisch Hilfe<br />

leisten. Der Bürger müsse sich daher auf die Gemeinde verlassen können und sich<br />

nicht verlassen vorkommen.<br />

Gemeindevertreter Neu zeigt von der CDU-Fraktion Verständnis dafür, dass es sich<br />

bei den Widersprüchen um durchaus berechtigte Anliegen der betroffenen Bürger<br />

handele. Er habe hierfür vollstes Verständnis. Die vorgebrachten Bedenken konnten<br />

jedoch durch den Planer allesamt beantwortet werden. Daher werde die CDU-<br />

Fraktion der vorliegenden Verwaltungsvorlage zustimmen.<br />

Gemeindevertreter Wild bittet für die SPD-Fraktion um Erläuterung, wie groß das zu<br />

errichtende Gebäude maximal ausfallen könne und was hinsichtlich der Bebauung<br />

künftig möglich sei.<br />

Darüber hinaus bittet er um Auskunft, warum in den bestehenden Bebauungsplan<br />

seinerzeit eine Nutzungsbeschränkung eingearbeitet wurde.<br />

Dipl.-Ing. Richter vom Planungsbüro Prof. Dr. Seifert, Linden, erläutert noch einmal<br />

das zeitliche Prozedere beim Zustandekommen der Änderungen zum Bebauungsplan<br />

OT Daubhausen. Insbesondere deshalb, da einem konkreten Bauvorhaben hier<br />

entsprechende planerische Arbeiten notwendig werden ließen. Daher waren die<br />

vorgegebenen Termine sehr eng gesteckt. Man habe jedoch bis zu den Beratungen<br />

in den Ausschusssitzungen entsprechendes neues Beratungsmaterial vorlegen<br />

können, das das bisherige von der Verwaltung nicht immer geeignete Kartenmaterial<br />

vervollständigt.<br />

Herr Richter führt weiter aus, dass aufgrund ihm vorgelegten Unterlagen es nicht<br />

ersichtlich sei, warum seinerzeit Nutzungsbeschränkungen in den Bebauungsplan<br />

eingearbeitet wurden. Dies sei nicht erforderlich. Das heißt konkret, in dem als<br />

Mischgebiet gekennzeichneten Gebiet ist Gewerbefläche ausgewiesen. Es darf<br />

jedoch nichts produziert werden. Sollte dies aus immissionsschutzrechtlichen<br />

Gründen aufgenommen worden sein, ist dies nicht erforderlich, da es nicht nur aus<br />

dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtsnahme entsprechende Festsetzungen nach<br />

dem Immissionsschutzgesetz gebe.<br />

Bezogen auf das vom Bauvorhaben betroffene Grundstück ist festzustellen, dass bei<br />

einer Grundflächenzahl von 0,4 in der bisherigen Nutzung eine Überbauung von<br />

309 m² möglich war. Im Rahmen der neuen Festsetzung des Änderungsbebauungsplanes<br />

sind 386,5 m² mit der Grundflächenzahl von 0,5 möglich.<br />

Hinsichtlich der Größe des zu errichtenden Gebäudes führt Herr Richter weiter aus,<br />

dass sich die Festsetzungen der 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 3 „Vor dem<br />

Hofgarten“ an der Höhe der bisherigen Bebauung orientiere. Der ursprüngliche

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