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Protokollarchiv 14WP - Ehringshausen

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– 10 –<br />

Haushaltsmittel für einen Neubau eines kommunalen Kindergartengebäudes in<br />

<strong>Ehringshausen</strong> werden für den Haushalt 2004 zunächst nicht eingestellt.<br />

Die Gemeindevertretung beschließt weiter, den Gemeindevorstand zu beauftragen,<br />

bis zum 30.04.2004 ein Konzept über das zukünftige Betreuungsangebot zu<br />

erstellen.<br />

Punktekatalog:<br />

0. Angesichts der baulichen Einheit sollte eine baurechtliche Trennung angestrebt<br />

werden, wobei hierbei entsprechende Anträge an die zuständigen<br />

Fachbehörden zu stellen sind; sollte dies wider Erwarten nicht möglich sein,<br />

käme eine rechtliche Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz in Betracht.<br />

1. Die Übergabe des Kindergartens erfolgt im Sinne einer Betriebsübernahme.<br />

2. Das Fach-Personal des Kindergartens wird in diesem Sinne von der<br />

Zivilgemeinde übernommen.<br />

3. Durch die Nutzung des Gebäudes wird dem kirchlichen Zweck des<br />

benachbarten Gemeindezentrums nicht widersprochen. Der Zweck des<br />

Gebäudes dient der Kinderbetreuung (Kindergarten, Vorschule oder<br />

Grundschule) und anderen sozialen Zwecken.<br />

4. Rückgabe an die Kirchengemeinde bei Entfallen des Haupt-Zwecks.<br />

5. Die genauen Abmessungen des Grundstücks sind vertraglich festzulegen.<br />

6. Im Hinblick auf den Spielplatz räumen sich die Vertragspartner das gegenseitige<br />

kostenfreie Nutzungsrecht ein.<br />

7. Die Evang. Kirchengemeinde erhält das kostenfreie Nutzungsrecht für den<br />

Parkplatz und die anliegende Garage.<br />

8. Die gemeinsame Nutzung der Heizung etc. ist vertraglich zu regeln.<br />

9. Die Kosten für die Trennung der Grundstücke und Gebäude übernimmt die<br />

Zivilgemeinde.<br />

10. Die Kirchengemeinde erhält die Möglichkeit, im Kindergarten die christlichpädagogische<br />

Betreuung wahrzunehmen, bzw. die Erzieherinnen und Kinder in<br />

das Evang. Gemeindezentrum einzuladen.<br />

11. Übergabe der Trägerschaft voraussichtlich am 01.08.2004.<br />

12. Die Regelungen eines Vertrages gelten vorbehaltlich der in der Kirchenordnung<br />

vorgeschriebenen Genehmigung der kirchenleitenden Behörden.<br />

Abstimmung: 23 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen

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