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Protokollarchiv 14WP - Ehringshausen

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Bürgermeister Niebch verweist auf den Entwurf des Haushaltsplanes 2003 und<br />

die darin entsprechend niedriger festgesetzten Zuweisungsbeträgen im Bereich<br />

der allgemeinen Finanzwirtschaft.<br />

g) Gemeindevertreterin Zutt verweist auf die Vermarktung des Grundstückes<br />

Bahnhofsstraße 48, sowie des Parkplatzes oberhalb des Rathauses<br />

<strong>Ehringshausen</strong>. Sie bittet um einen Sachstandsbericht.<br />

Bürgermeister Niebch verweist auf die bisherigen Anstrengungen der Gemeinde<br />

die aber sicherlich nicht zuletzt wegen der herrschenden konjunkturellen Lage<br />

nicht umgesetzt werden könne.<br />

4. 1. Nachtragshaushalt 2002<br />

Beratung- und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung<br />

Gemeindevertreter Fiegler für die FWG-Fraktion verweist auf einen „traumhaften<br />

Nachtragshaushalt“.<br />

Er erklärt weiter, dass er bereits im Haupt- und Finanzausschuss angeregt habe,<br />

Maßnahmen, die in diesem Jahr nicht mehr zur Ausführung kommen und<br />

kassenwirksam werden aus dem Haushalt herauszunehmen und dies erneut zu<br />

veranschlagen.<br />

Hierdurch würde der hohe Bestand von Haushaltsresten reduziert werden. Er hatte<br />

hier beantragt die Kosten für die Erschließung des Baugebietes Kirchenacker, OT<br />

Dreisbach, den Bau der Leichenhalle, OT Kölschhausen sowie den Abriss der<br />

Scheune Bahnhofstr. 31, OT <strong>Ehringshausen</strong>, aus dem 1. Nachtragshaushalt<br />

herauszunehmen und in den Jahren 2003 bzw. 2004 einzustellen.<br />

Darüber hinaus gibt es des weiteren auch andere Maßnahmen des Haushaltes 2002,<br />

die seiner Auffassung nach nicht mehr kassenwirksam werden.<br />

Bürgermeister Niebch entgegnet das dies so nicht zutreffe.<br />

Mit der Haushaltsplanung versuche man dem aktuellen Bedarf in der Gemeinde<br />

gerecht zu werden. Sollten Maßnahmen nicht in der dafür vorgegebenen Zeit erledigt<br />

werden, würde das zulässige Instrument einer Bildung von Haushaltsresten gemäß<br />

den Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung in Anspruch genommen. In<br />

der Hauptsache werde jedoch versucht, die im Haushaltsplan ausgewiesenen<br />

Maßnahmen möglichst kassenwirksam werden zu lassen.<br />

So seien z.B. bei den Instandsetzungsarbeiten am Haverhill-Bad noch Haushaltsausgabereste<br />

vorhanden, es stehen jedoch noch entsprechende Schlussrechnungen<br />

von Firmen aus, die vom Architekten geprüft werden müsse. Ebenso sei die<br />

Urnenwand für den Friedhof in Breitenbach bereits beauftragt, jedoch noch nicht<br />

geliefert. Das gleiche gilt für die Sanierung der Lempbrücke im Bereich der<br />

Marktstrasse, OT <strong>Ehringshausen</strong>. Auch hier seien die Arbeiten bereits ausgeführt<br />

eine Rechnung stehe jedoch noch aus. Insofern könne man nicht diese Mittel zu<br />

diesem Zeitpunkt aus dem Haushalt herausnehmen, wo täglich mit einem<br />

Rechnungseingang gerechnet werden muss.<br />

Zum Anderen steht die Abrechnung des Amtes für Strassen- und Verkehrswesen<br />

Dillenburg für die Errechnung des Kreisverkehrs OT <strong>Ehringshausen</strong> als auch die<br />

Sanierung der Bordsteine im Bereich der Bahnhofstr. (L3052) rechnungsmäßig noch<br />

offen. Es sei nicht Schuld der Gemeinde, wenn das zuständige Amt die Kosten nicht<br />

zeitnah abrechne. Er müsse jedoch hier die entsprechenden Haushaltsmittel zur

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