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Protokollarchiv 14WP - Ehringshausen

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– 6 –<br />

Nach dem Gesetz soll eine Bewertung eines Vorhabens auf Menschen, Tiere<br />

und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und<br />

sonstige Sachgüter, sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten<br />

Schutzgütern in einer Umweltverträglichkeitsprüfung untersucht werden.<br />

Man muss davon ausgehen, dass die Anforderungen der Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

weit aus höher sind als die Untersuchungen auf der Ebene<br />

eines Landschaftsplanes.<br />

h) das Regierungspräsidium Gießen die Städte und Gemeinden im<br />

Regierungsbezirk angeschrieben und gebeten hat, einen Fragebogen über die<br />

kommunalen Entwicklungsvorstellungen für die Aufstellung der nächsten<br />

Regionalplanfortschreibung auszufüllen.<br />

Neben der zukünftigen Siedlungsentwicklung sollen auch Aussagen über<br />

Verkehrssysteme, Versorgungseinrichtungen und der gewerblichen Wirtschaft<br />

getroffen werden.<br />

Die Aussagen des Fragebogens sollen im Frühjahr 2002 in den<br />

Gemeindegremien behandelt werden.<br />

i) der Tennisclub Katzenfurt 1970 e. V. einen Antrag auf kommunale Investitionsförderung<br />

gestellt hat<br />

Der Tennisclub möchte eine versenkbare Beregnungsanlage für seine drei<br />

Tennisplätze in Katzenfurt anschaffen. Es liegt ein Kostenvoranschlag von<br />

insgesamt 20.000,00 DM vor. Der kommunale Zuschuss beträgt somit<br />

höchstens 3.000,00 DM (15 % der zuwendungsfähigen Kosten). Die<br />

kommunalen Gremien werden demnächst hierüber beraten.<br />

j) nachdem die Gemeindevertretung im Juni 1999 der vom Amt für Straßen- und<br />

Verkehrswesen in Dillenburg vorgelegten Planung zur „Querungshilfe Combi-<br />

Markt“ zugestimmt hat und diesem Amt auch mitgeteilt wurde, der zentrale<br />

Verkehrsdienst beim Polizeipräsidium Gießen im September 1999 aus<br />

verkehrspolizeilicher Sicht einer Befreiung von der Planfeststellung nicht<br />

zugestimmt hat. Als Begründung wird die in Fahrtrichtung Wetzlar ca. 50 m<br />

hinter der geplanten Überquerungshilfe befindliche Fußgängerschutzanlage<br />

angeführt, die bei Grünlicht die Kraftfahrer veranlassen kann, zügiger zu fahren<br />

und somit die Fußgänger an der Querungshilfe zu übersehen. Die<br />

Stellungnahme der Polizei wurde damals der Niederschrift der<br />

Gemeindevertretung als Anlage beigefügt.<br />

Im Oktober 1999 wurde bei einem gemeinsamen Termin (Amt für Straßen- und<br />

Verkehrswesen Dillenburg, Polizei, Verkehrsbehörde) das Amt für Straßen- und<br />

Verkehrswesen gebeten, die Einwände der Polizei in eine Umplanung mit<br />

einzubeziehen und somit das Projekt zu verwirklichen.<br />

Am 10.02.2000 wurde von der FWG-Fraktion der Antrag gestellt, den<br />

Knotenpunkt B 277 / Richard-Wagner-Ring / Neustadt-Straße zu einem<br />

Kreisverkehrsplatz umzubauen. Dieser Antrag wurde am 17.04.2000 an das Amt<br />

für Straßen- und Verkehrswesen als Hauptbaulastträger weitergeleitet.<br />

Gleichzeitig wurde in diesem Schreiben nach dem Verfahrensstand<br />

„Querungshilfe Combi-Markt“ gefragt.

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