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Protokollarchiv 14WP - Ehringshausen

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eschlossen:<br />

– 8 –<br />

Haushaltssatzung<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 wird festgesetzt<br />

im Verwaltungshaushalt im Vermögenshaushalt<br />

in der Einnahme auf 12.467.201,00 € in der Einnahme auf 1.581.446,00 €<br />

in der Ausgabe auf 12.467.201,00 € in der Ausgabe auf 1.581.446,00 €<br />

Kredite werden nicht veranschlagt.<br />

§ 2<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2004 zur rechtzeitigen<br />

Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf<br />

2.045.000,00 € festgesetzt.<br />

§ 5<br />

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2004 wie<br />

folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer 2. Gewerbesteuer<br />

a) für land- und forstwirtschaftliche<br />

Betriebe<br />

(Grundsteuer A)<br />

b) für Grundstücke<br />

(Grundsteuer B)<br />

240 v. H nach dem Gewerbeertrag<br />

und -kapital<br />

240 v. H<br />

§ 6<br />

320 v. H.<br />

Es gilt der von der Gemeindevertretung am 18. Dezember 2003 beschlossene<br />

Stellenplan.<br />

§ 7<br />

Als erheblich im Sinne des § 100 (1) Satz 3 HGO gelten Beträge, die im Einzelfall<br />

10 v. H. der betreffenden Haushaltsstelle, bei überplanmäßigen Ausgaben<br />

mindestens den Betrag von 25.500,00 € und bei außerplanmäßigen Ausgaben<br />

mindestens 5.100,00 € überschreiten.<br />

Abstimmung: 25 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen

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