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Protokollarchiv 14WP - Ehringshausen

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5. Bebauungsplan OT <strong>Ehringshausen</strong> Nr. 16 / 2. Änderung „Auf’m Borngraben /<br />

Zehnetfrei“<br />

Auf die hierzu verteilte Tischvorlage wird vollinhaltlich verwiesen.<br />

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die entsprechende<br />

Beschlussfassung.<br />

Beschluss:<br />

1. Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu dem im Rahmen der<br />

Entwurfsoffenlage des Bebauungsplanes Nr. 16 / 2. Änderung „Auf’m Borngraben<br />

/ Zehnetfrei“ eingegangenen Anregungen und Hinweise werden als<br />

Stellungnahmen der Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> beschlossen.<br />

2. Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 /<br />

2. Änderung - bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen -<br />

gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.<br />

3. Die in den Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen<br />

(Festsetzung gemäß § 9 Abs. 4 Baugesetzbuch i. V. m. § 81<br />

Hessische Bauordnung) werden als Satzung gemäß § 5 HGO beschlossen.<br />

Abstimmung: 20 Ja-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen<br />

6. Antrag auf kommunale Vereinsförderung;<br />

TV 1901 Katzenfurt e. V.<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dem Antrag<br />

auf kommunale Vereinsförderung des TV 1901 Katzenfurt e. V. zu entsprechen.<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, dem Antrag des Turnvereins 1901 Katzenfurt<br />

e. V. auf Bezuschussung für<br />

• Reparaturarbeiten an der Lüftungsanlage für die Hallen- und Gaststättenbeheizung<br />

• Herstellung einer Reckverankerung<br />

• Austausch der Heizkesselanlage der Hausmeisterwohnung und des Tennis-<br />

Clubraumes<br />

zu entsprechen.<br />

Als förderungsfähige Gesamtkosten werden 7.836,59 € festgestellt. Der Zuschuss<br />

beträgt somit gemäß Ziffer 1.5.2 der Förderungsrichtlinien für Vereine und Verbände<br />

in der Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> 15 % dieser Kosten, also 1.175,49 €.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

Gemeindevertreter Ullrich hat gemäß § 25 HGO an der Beratung und Beschlussfassung<br />

nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen.

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