02.03.2013 Aufrufe

Protokollarchiv 14WP - Ehringshausen

Protokollarchiv 14WP - Ehringshausen

Protokollarchiv 14WP - Ehringshausen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

– 8 –<br />

Gemeindevertreter Riedel entgegnet, dass er keine Veranlassung sehe, sein<br />

Verhalten in irgendeiner Form zu ändern. Vielmehr sei er, seine Fraktion und die<br />

gesamte katholische Bevölkerung von <strong>Ehringshausen</strong> beleidigt worden. Er<br />

erinnert hier an die Veröffentlichung der SPD-Fraktion „Aktuell“. Er sehe<br />

keinerlei Veranlassung hier irgendetwas zurückzunehmen.<br />

h) Gemeindevertreter Neu nimmt den 50. Antrag der SPD-Fraktion in der 14. Wahlperiode<br />

der Gemeindevertretung zum Anlass dem Fraktionsvorsitzenden Werner<br />

Burggraf einen Kaktus zu überreichen.<br />

4. Bebauungsplan OT <strong>Ehringshausen</strong> Nr. 18 „Osttangente“<br />

Dipl.-Geograf Fischer vom gleichnamigen Planungsbüro erläutert die Änderungen<br />

des Flächennutzungsplanes im Bereich der geplanten Osttangente.<br />

Er verweist dabei auf die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher<br />

Belange mit und ohne Anregungen zur vorbereitenden Bauleitplanung.<br />

Anhand entsprechenden Kartenmaterials werden die einzelnen Stellungnahmen<br />

behandelt.<br />

Bürgermeister Niebch begrüßt, dass es in kürzester Zeit gelungen sei, die Bauleitplanung<br />

mit Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den Bebauungsplan<br />

„Osttangente“ aufzustellen. In Gesprächen mit Vertretern des Hessischen Wirtschaftsministeriums<br />

konnte erreicht werden, dass eine vordringliche Förderung mit<br />

GVFG-Mitteln in Aussicht gestellt wurde.<br />

Gemeindevertreter Fiegler fragt an, ob auch Bürger Einwände gegen den<br />

Bebauungsplan „Osttangente“ vorgetragen haben.<br />

Dies wird von Herrn Fischer verneint.<br />

Die Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß<br />

§§ 3 und 4 BauGB eingegangenen Anregungen werden der Niederschrift als Anlage<br />

beigefügt.<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, nach vorgenommener Erörterung, der<br />

Abwägung der Einwände der Träger öffentlicher Belange, wie sie vom Planungsbüro<br />

Fischer vorgetragen wurden, zuzustimmen.<br />

Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 6 BauGB als Flächennutzungsplan<br />

festgestellt. Die Erläuterungen hierzu werden gebilligt.<br />

Des weiteren wird der Bebauungsplan OT <strong>Ehringshausen</strong> Nr. 18 „Osttangente“<br />

gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die bauordnungsrechtlichen<br />

Gestaltungsvorschriften werden gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 81<br />

HBO als Satzung beschlossen.<br />

Abstimmung: 23 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!