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Protokollarchiv 14WP - Ehringshausen

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§ 1<br />

- 8 -<br />

Verfügung haben. Dies geschehe durch Haushaltsausgabereste, die in diesem Falle<br />

nicht von einer Bindung des Haushaltsrestes auf die Dauer von zwei Jahren nach<br />

Fertigstellung oder Inbetriebnahme erfasst werden. Dies deshalb nicht, da es sich<br />

nicht um eigene Baumaßnahmen handelt sondern die Gemeinde hier lediglich im<br />

Rahmen von Zuweisungen und Zuschüssen anteilmäßig beteiligt wird.<br />

Insofern könne nicht von einem Schattenhaushalt gesprochen werden.<br />

Bürgermeister Niebch sagt noch entsprechend des Beschlusses des Haupt- und<br />

Finanzausschusses zu, dass man frühzeitig ab dem nächsten Jahr versuchen werde<br />

und zwar im Zusammenarbeit mit den jeweiligen Ortsbeiräten solche Maßnahmen<br />

zeitnah zu ermitteln und entsprechend im Nachtragshaushalt für das<br />

Haushaltsjahr 2003 zu berücksichtigen.<br />

Gemeindevertreter Reitzner führt in seiner Eigenschaft als stellvertretender<br />

Vorsitzender der SPD-Fraktion aus, dass man den Haushalt eingehend beraten und<br />

nach Beantwortung aller Fragen einstimmig zustimmen werde.<br />

Gemeindevertreter Bell für die CDU-Fraktion schließt sich den lobenden Worten für<br />

den Nachtragshaushaltsplan an. In sofern kann er mit dem Redebeitrag des<br />

Gemeindevertreters Fiegler im ersten Teil konform gehen. Er kritisiert jedoch das<br />

Herr Fiegler im zweiten Teil seiner Rede scheinbar suggerieren wolle, dass hier mit<br />

Haushaltsausgaberesten etwas nicht in Ordnung sei. Dies sei nicht der Fall. Daher<br />

werde die CDU-Fraktion dem Haushaltsplan uneingeschränkt zustimmen.<br />

Gemeindevertreter Zutt führt für die NPD-Fraktion aus, dass man dem<br />

Nachtragshaushaltsplan nicht zustimmen werde, weil dort seiner Ansicht nach Gelder<br />

enthalten seien, die die Jugend gegen das eigene Volk erziehen.<br />

Die Ausschüsse waren insgesamt mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung befasst und<br />

haben ihr zugestimmt.<br />

Beschluss:<br />

Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom<br />

01.04.1993, bekannt gemacht am 19.10.1993 (GVBl. I S. 534 ff.), zuletzt geändert<br />

durch Gesetz vom 23.12.1999 (GVBl. I S. 2 ff.) hat die Gemeindevertretung der<br />

Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> am 21.11.2002 folgende<br />

I. Nachtragshaushaltssatzung<br />

beschlossen:<br />

Mit dem Nachtragsplan werden im<br />

a) Verwaltungshaushalt<br />

erhöht um vermindert<br />

um<br />

und damit der Gesamtbetrag des<br />

Haushaltsplanes<br />

gegenüber bisher auf nunmehr<br />

festgesetzt<br />

die Einnahmen 434.021,00 € 227.050,00 € 12.224.526,00 € 12.431.497,00 €<br />

die Ausgaben 623.478,00 € 416.507,00 € 12.224.526,00 € 12.431.497,00 €

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