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Protokollarchiv 14WP - Ehringshausen

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- 7 -<br />

7. Schließung des öffentlichen Zeltplatzes von Kölschhausen;<br />

Antrag der FWG-Fraktion<br />

Auf die Verwaltungsvorlage nebst neuer Beschlussempfehlung wird verwiesen.<br />

Danach hatten der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Bau- und Umweltausschuss<br />

beschlossen, den Zeltplatz zu schließen und neben dem Kriminalpräventionsrat<br />

auch den Kinder- und Jugendbeirat zu beteiligen.<br />

Gemeindevertreter Walter Hörbel begründet für die FWG-Fraktion in seiner Funktion<br />

als Ortsvorsteher von Kölschhausen den Antrag zur Schließung des Zeltplatzes. Er<br />

schildert die dort herrschenden Zustände und führt aus, dass es so nicht<br />

weitergehen kann.<br />

Gemeindevertreterin Doris Zutt führt aus, dass sie im Rahmen einer Auskunft bei der<br />

zuständigen Polizeistation <strong>Ehringshausen</strong> erfahren habe, dass der letzte Vorfall auf<br />

dem Zeltplatz vor ca. 1 ½ Jahren polizeilich ermittelt wurde. Weitere Anzeigen lägen<br />

bis heute nicht vor.<br />

Sie unterstellt dem Ortsvorsteher, hier hätte man nötigenfalls vorher etwas tun<br />

müssen.<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, den Zeltplatz zu schließen und anschließend<br />

die Gesamtproblematik der Zustände auf dem Zeltplatz Kölschhausen an den<br />

Kriminalpräventionsrat und den Kinder- und Jugendbeirat zur Beratung zu<br />

verweisen.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

8. Bebauungsplan OT Dreisbach Nr. 3 „Auf dem Kirchenacker II“<br />

Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Bau- und Umweltausschuss empfehlen<br />

der Gemeindevertretung, den Bebauungsplan OT Dreisbach Nr. 3 „Auf dem<br />

Kirchenacker II“ als Satzung zu beschließen.<br />

Beschluss:<br />

1. Die Gemeindevertretung stellt fest, dass im Rahmen des vereinfachten Änderungsverfahrens<br />

keine Stellungnahmen abgegeben wurden.<br />

2. Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes<br />

OT Dreisbach Nr. 3 „Auf dem Kirchenacker II“, bestehend aus Planzeichnung und<br />

textlichen Festsetzungen gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung. Die<br />

Begründung wird gebilligt.<br />

3. Die in den Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen<br />

(Festsetzung gemäß § 9 Abs. 4 Baugesetzbuch i. V. m. § 81 Hessische<br />

Bauordnung) werden als Satzung gemäß § 5 HGO beschlossen.<br />

Abstimmung: einstimmig

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