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Protokollarchiv 14WP - Ehringshausen

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– 9 –<br />

§ 23<br />

Gebührenmaßstäbe und -sätze<br />

Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter Frischwasserverbrauch:<br />

a) bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage<br />

aa) ab 1. Januar 2003 2,67 €<br />

ab) ab 1. Januar 2004 2,99 €<br />

ac) ab 1. Januar 2005 3,31 €<br />

Diese Satzung tritt am 01.01.2003 in Kraft<br />

Abstimmung: 24 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen<br />

Abschließender Beschluss:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Ausgaben ausschließlich für die<br />

Renovierung, Sanierung und den Austausch von maroden Leitungen verwandt<br />

werden. Sollten Mittel nicht verausgabt werden und es zu einem jeweiligen<br />

Einnahmeüberschuss kommen, sind diese der allgemeinen Rücklage zuzuführen.<br />

Nach Abschluss des Sanierungskonzeptes müsse eine neue Gebührenkalkulation<br />

durchgeführt werden.<br />

Abstimmung: 20 Ja-Stimmen, 6 Stimmenthaltungen<br />

Gemeindevertreter Gombert fragt an, welche Gebühren für Wasser berechnet<br />

werden, die aus der Zisternennutzung stammen. Eine diesbezügliche Änderung der<br />

alten Wasserversorgungssatzung und seiner Festsetzung sei nicht erfolgt.<br />

Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung kommen die Fraktionen überein, die alte<br />

Gebühr zu belassen und dies als „Öko-Bonus“ der Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> zu<br />

verstehen.<br />

7. „<strong>Ehringshausen</strong> hilft Roquemaure“; Initiativantrag der SPD-Fraktion vom<br />

18. Oktober 2002<br />

Bürgermeister Niebch erläutert, dass im Haushalt 2002 noch Mittel im Rahmen der<br />

Partnerschaftspflege von 10.00,00 € zur Verfügung stehen. Der Fachausschuss<br />

Sport- und Kultur hat den Vorschlag aufgegriffen, diese 10.000,00 € als Soforthilfe<br />

der französischen Partnergemeinde Roquemaure zur Verfügung zu stellen.<br />

Gleichzeitig wird im Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> ein Spendenaufruf<br />

in gleicher Angelegenheit zu schalten.<br />

Gemeindevertreterin Zutt beantragt, 5.000,00 € für Roquemaure und die anderen<br />

5.000,00 € an eine in Deutschland betroffene Gemeinde zu spenden.<br />

Beschluss:

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