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Protokollarchiv 14WP - Ehringshausen

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Beschluss:<br />

– 12 –<br />

Die Gemeindevertretung beschließt nachfolgenden Grundstücksverkauf:<br />

Käufer: Valeri und Ludmila Steinhauer, wohnhaft Richard-Wagner-Ring 3,<br />

35630 <strong>Ehringshausen</strong><br />

Grundstück: Gemarkung Katzenfurt, Flur 6, Flurstück 296, Arlskaut 4<br />

Größe: 521 m²<br />

Kaufpreis: 521 m² x 66,47 €/m² (Fertigbaulandpreis) = 21.308,90 €<br />

Erschließungskosten = 28.035,53 €<br />

Gesamt = 49.344,43 €<br />

Kostenträger der Umschreibung sind die Käufer.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

11.2 Grundstücksangelegenheit Nr. 349<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Bau- und Umweltausschuss<br />

empfehlen der Gemeindevertretung die Grundstücke in der Gemarkung<br />

Daubhausen, Flur 1, Flurstücke 34/3, 35/1 und 53/1 (Ulmer Straße 6) zu einem<br />

Preis von 30.000,00 € zu erwerben.<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Bau- und Umweltausschuss<br />

empfehlen der Gemeindevertretung, mit diesem Beschluss die bereits erfolgte<br />

Ersteigerung des Objektes zu dem o. a. Preis zu billigen. Über die weitere Nutzung<br />

soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, die Grundstücke in der Gemarkung Daubhausen,<br />

Flur 1, Flurstücke 34/3, 35/1 und 53/1 (Ulmer Straße 6) zu einem Preis von<br />

30.000,00 € zu erwerben.<br />

Die Gemeindevertretung beschließt weiter, mit diesem Beschluss die bereits<br />

erfolgte Ersteigerung des Objektes zu dem o. a. Preis zu billigen. Über die weitere<br />

Nutzung soll zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden werden.<br />

Abstimmung: 25 Ja-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen<br />

Der nachstehende Tagesordnungspunkt wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit<br />

beraten.<br />

11.3 Grundstücksangelegenheit Nr. 348<br />

Der Vorsitzende übergibt zunächst Herrn Burkhard Reitzner den Vorsitz, um eine<br />

Erklärung in dieser Angelegenheit abgeben zu können.<br />

Der Vorsitzende schildert aus seiner Sicht die Problematik bzw. das Risiko, wenn<br />

die Verkaufsverhandlungen aufgrund des höheren Verkaufspreises scheitern<br />

sollten. Daher könne er nur der Vorlage zu den ursprünglich festgesetzten<br />

Konditionen zustimmen.

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