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Protokollarchiv 14WP - Ehringshausen

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Schwieriger in der Rechtsfolge war es zu beurteilen, ob der Verwaltungsrat als<br />

„Vertrauensperson“ aufgetreten ist, oder die drei angeführten Privatpersonen.<br />

Aus all diesen Gründen musste aufgrund der klaren gesetzlichen Vorgaben<br />

festgestellt werden, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist.<br />

Es musste unterstellt werden, dass die Unterzeichner sich durch die ausgelegten<br />

Unterschriftslisten kein objektives Bild verschaffen konnten bzw. letztlich nicht<br />

eindeutig klar war, auf was das Bürgerbegehren zielte.<br />

In der sich anschließenden Diskussion wird das Für und Wider einer Entscheidung<br />

des Anbaus am Kindergarten <strong>Ehringshausen</strong> diskutiert.<br />

Die teilweise kontrovers vorgetragenen Meinungen führen nicht zu einem übereinstimmenden<br />

Konsens.<br />

In der Diskussion wird auch deutlich, dass es unterschiedliche, nach außen hin<br />

vertretene Informationsstände gab bzw. gibt, die so nicht bewertet werden können.<br />

Erstaunlich sei jedoch, so Gemeindevertreter Zörb, der Sinneswandel, den nach<br />

seiner Auffassung die NPD-Fraktion hier betreibe. In all den Jahren der Zugehörigkeit<br />

zur Gemeindevertretung Gelder den konfessionellen Trägern der Kindergärten<br />

zukommen zu lassen.<br />

Gemeindevertreter Fiegler wirbt in seinen Ausführungen dafür, dass man den Willen<br />

der Wahlberechtigten, die hier zu einem Bürgerbegehren aufrufen, ernst nehmen<br />

müsse. Man solle hier nach seiner Auffassung in einer sanften Lösung „den<br />

Kindergarten erst nach einem Zeitablauf von zwei Jahren schließen“.<br />

Gemeindevertreter Riedel spricht sich für die Lösung des Kindergartens „Dillwiese“<br />

aus. Hier sei der entsprechende zentrale Standort, hier könne in einer überschaubaren<br />

Kostengröße eine Lösung gefunden werden.<br />

Gemeindevertreter Neu als auch Gemeindevertreter Zörb votieren ebenfalls für den<br />

Standort in der Pestalozzistraße, OT <strong>Ehringshausen</strong>. Hier sei prüfbar nachhaltig mit<br />

niedrigen Kosten eine Gesamtlösung möglich.<br />

Bürgermeister Niebch begründet noch einmal das Handeln des Gemeindevorstandes.<br />

Grundlage der Entscheidung war, das beide konfessionellen Träger der<br />

Gemeinde gegenüber erklärt hatten, dass sie ihre Kindergärten kostenlos der<br />

Gemeinde übereignen. Die Kath. Kirche sei jedoch von diesem Entschluss bald<br />

wieder abgerückt und habe so die Gemeinde unter Zeitdruck gesetzt. Zur<br />

Sicherstellung der Kindergartenplätze habe man jedoch entsprechend agiert, so<br />

dass zum 01.09.2004 die entsprechenden Plätze zur Verfügung stehen. Gleichzeitig<br />

verweist er auf eine Kostenaufstellung, die der Niederschrift beigefügt ist, wonach<br />

die Kath. Kirche bisher immer im Vergleich höhere Zuschüsse erhalten habe, als das<br />

bei der Evang. Kirche der Fall gewesen sei. Darüber hinaus sei auch das Dach des<br />

Kath. Kindergartens bis zum heutigen Tage nicht saniert.<br />

Der Gemeindeanteil könne das bisher festgelegte Drittel nicht übersteigen.<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Sozial- und Kulturausschuss empfehlen<br />

der Gemeindevertretung, das Bürgerbegehren „Kindergarten <strong>Ehringshausen</strong>“ für<br />

unzulässig zu erklären.

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