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Protokollarchiv 14WP - Ehringshausen

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- 8 -<br />

Bürgermeister Niebch teilt mit, dass die Verfahrensweise beim Jugendbeirat<br />

analog wie bei den Ortsbeiräten sei und verweist hierbei auf die jüngste Sitzung<br />

des Jugendbeirates bzw. einen Antrag auf Aufstellung eines sog.<br />

„Fußballkäfigs“; hierzu wird bereits für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung<br />

eine Verwaltungsvorlage erarbeitet, die vorher selbstverständlich<br />

auch im Gemeindevorstand bzw. den zuständigen Ausschüssen behandelt<br />

werde. Er betont auch nochmals, dass es ihm sehr wichtig sei, die Arbeit bzw.<br />

die Beschlüsse des Jugendbeirates sehr ernst zu nehmen und diese auch<br />

unabhängig von einer etwaigen formalen bzw. rechtlichen Notwendigkeit auch<br />

auf die Tagesordnung der Gemeindevertretung zu nehmen.<br />

4. Bebauungsplan OT <strong>Ehringshausen</strong> Nr. 10 „Am Dillplatz / 1. Änderung“<br />

Auf die Verwaltungsvorlage vom 01.02.2005 wird verwiesen.<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Bau- und Umweltausschuss empfehlen<br />

der Gemeindevertretung, die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu<br />

den im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Anregungen und<br />

Hinweise als Stellungnahme der Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> sowie den Entwurf des<br />

Bebauungsplanes OT <strong>Ehringshausen</strong> Nr. 10 „Am Dillplatz / 1. Änderung“, bestehend<br />

aus Planzeichnung und Textlichen Festsetzungen gemäß § 10 BauGB als Satzung<br />

zu beschließen.<br />

Außerdem empfehlen die Ausschüsse, die in dem Bebauungsplan aufgenommenen<br />

bauordnungsrechtlichen Festsetzungen (Festsetzung gemäß § 9 Abs. 4 BauGB<br />

i. V. m. § 81 Hess. Bauordnung) als Satzung gemäß § 5 HGO zu beschließen.<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt,<br />

1. die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu dem im Rahmen des<br />

Beteiligungsverfahrens eingegangenen Anregungen und Hinweise als<br />

Stellungnahmen der Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong>.<br />

2. den Entwurf des Bebauungsplanes OT <strong>Ehringshausen</strong> Nr. 10 -„Am Dillplatz /<br />

1. Änderung“-, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen,<br />

gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.<br />

3. die in den Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen<br />

(Festsetzung gemäß § 9 Abs. 4 Baugesetzbuch i. V. m. § 81<br />

Hessische Bauordnung) als Satzung gemäß § 5 HGO.<br />

Abstimmung: 22 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen<br />

5. Verwertung des Kath. Kindergartens <strong>Ehringshausen</strong><br />

Auf die Verwaltungsvorlage vom 01.02.2005 wird verwiesen.<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Bau- und Umweltausschuss empfehlen<br />

der Gemeindevertretung, dem Begehren des Bistums Limburg grundsätzlich die<br />

Zustimmung zu erteilen. Sie empfehlen weiter, dass bei zukünftiger Verwendung des<br />

Grundstücks als Wohnraum die erforderlichen Maßnahmen seitens der Verwaltung

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