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Protokollarchiv 14WP - Ehringshausen

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– 6 –<br />

Bürgermeister Niebch führt aus, dass die zur damaligen Zeit gegebene<br />

Auskunft, dass eine solche Schaltung nicht möglich sei, den zu diesem<br />

Zeitpunkt gültigen technischen Stand wiedergab.<br />

i) Gemeindevertreterin Zutt verweist auf einen NPD-Antrag vom 19.04.1995,<br />

anlässlich des 50. Jahrestages des Kriegsendes, eine Ausstellung in der<br />

Volkshalle zum Gedenken der Opfer der Vertreibung durchzuführen.<br />

Mit der Stimmenmehrheit von CDU, SPD und FWG sei seinerzeit der Antrag<br />

nicht in die Tagesordnung aufgenommen worden.<br />

Deshalb stehe es ihrer Ansicht nach der CDU nicht zu, wie in der Sitzung am<br />

22.08.2002 von Gemeindevertreter Neu geschehen, die Aktion „Zentrum für<br />

Vertreibungen“ zu unterstützen.<br />

4. Bebauungsplan OT Dreisbach Nr. 3 „Auf dem Kirchenacker II“<br />

Dipl.-Ing. Richter vom Planungsbüro Prof. Seifert, Linden, erläutert anhand von<br />

Karten die Inhalte und die Festsetzungen zum Bebauungsplan OT Dreisbach Nr. 3<br />

„Auf dem Kirchenacker II“.<br />

Insbesondere werden dabei von ihm<br />

- das Maß der baulichen Nutzung<br />

- die Baugrenzen und Bauweise<br />

- Verkehrsflächen und Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung<br />

- die Versorgungsflächen, hier Zweckbestimmung einer Gasversorgungsanlage<br />

im einzelnen genannt.<br />

Darüber hinaus erläutert er die bauplanungsrechtlichen Festsetzungen sowie die<br />

einzelnen Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb des Bebauungsplanes. Gleichzeitig<br />

beurteilt er die vom Bau- und Umweltausschuss als auch dem Haupt- und Finanzausschuss<br />

gefassten Änderungsbeschlüsse zu den textlichen Festsetzungen dieses<br />

Bebauungsplanes hinsichtlich deren Umsetzung.<br />

Nach entsprechender Diskussion über die textlichen Festsetzungen zum<br />

Bebauungsplan empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss teilweise gemeinsam mit<br />

dem Bau- und Umweltausschuss folgende textliche Festsetzung zum o. g.<br />

Bebauungsplan zu ändern:<br />

III b. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (Festsetzung gemäß § 9 Abs. 4<br />

BauGB i. V. m. § 81 HGO)<br />

§ 1 - Äußere Gestaltung baulicher Anlagen (§ 81 Abs. 1 Nr. 1 HBO)<br />

Abs. 1, Satz 1 erhält folgende Fassung:<br />

1. Die Dachneigung der Hauptgebäude soll 25° - 48° be tragen.<br />

Abs. 2, Satz 1 erhält folgende Fassung:<br />

2. Zur Dacheindeckung sind ausschließlich kleinmaßstäbliche Materialien dunkler<br />

Farbe (schwarz, anthrazit, braun, rot) zulässig.

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