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Protokollarchiv 14WP - Ehringshausen

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einzuleiten sind und für den Fall, dass eine Änderung des Bebauungsplanes<br />

notwendig wird, das Bistum Limburg direkt mit einem Planungsbüro seiner Wahl<br />

Kontakt aufnehmen und auch die für die Änderung des Bebauungsplanes<br />

notwendigen Kosten mit diesem Büro direkt abwickeln soll.<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, dem Begehren des Bistums Limburg<br />

grundsätzlich die Zustimmung zu erteilen.<br />

Bei zukünftiger Verwendung des Grundstücks als Wohnraum sind die erforderlichen<br />

Maßnahmen seitens der Verwaltung einzuleiten.<br />

Wird eine Änderung des Bebauungsplans notwendig, so nimmt das Bistum Limburg<br />

direkt mit einem Planungsbüro seiner Wahl Kontakt auf und wickelt auch die für die<br />

Änderung des Bebauungsplans notwendigen Kosten mit diesem Büro direkt ab.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

6. Sanierung Regenüberlauf R 03 im Ortsteil Katzenfurt -Bauausführung-;<br />

Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Vorgriff<br />

Auf die Verwaltungsvorlage vom 01.02.2005 wird verwiesen.<br />

Techn. Amtsrat Beecht erläutert nochmals ausführlich die Gründe für die Notwendigkeit<br />

der Sanierung.<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Bau- und Umweltausschuss empfehlen<br />

der Gemeindevertretung, im Vorgriff auf den Nachtragshaushalt 2005, 220.000,00 €<br />

für die Sanierung des Regenüberlaufs R 03 im Ortsteil Katzenfurt zur Verfügung zu<br />

stellen.<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, im Vorgriff auf den Nachtragshaushalt 2005<br />

220.000,00 € für die Sanierung des Regenüberlaufs R 03 im Ortsteil Katzenfurt zur<br />

Verfügung zu stellen.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

7. Anlage einer Kinderobstwiese für Neugeborene aus der Großgemeinde<br />

<strong>Ehringshausen</strong>;<br />

Antrag der SPD-Fraktion<br />

Auf die Verwaltungsvorlage vom 01.02.2005 wird verwiesen.<br />

Gemeindevertreterin Zutt teilt für die NPD-Fraktion mit, dass diese dem vorgelegten<br />

Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde, da aus ihrer Sicht eine Ungleichbehandlung<br />

der Eltern vorliege, die über kein Eigentum verfügen und daher keinen<br />

Obstbaum pflanzen könnten.

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