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Protokollarchiv 14WP - Ehringshausen

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– 4 –<br />

b) auf Antrag von der Unteren Naturschutzbehörde des Lahn-Dill-Kreises folgende<br />

vorlaufenden Ersatzmaßnahmen auf dem Ökopunktekonto anerkannt wurden:<br />

Entbuschungsmaßnahmen in der Gemarkung Dreisbach „Im Ballersbacher<br />

Loch“.<br />

Hierbei handelt es sich um eine ehemalige Magerrasenfläche mit<br />

Wacholderbeständen, die zunehmend verbuscht. Für die Entbuschungsmaßnahme<br />

werden uns 25.000 Ökopunkte anerkannt.<br />

In der Gemarkung Niederlemp befindet sich unterhalb der Grillhütte ein<br />

teilweise zugewachsenes Gelände mit Wacholderbeständen und sich<br />

ausbreitendem Ginster.<br />

Für diese Entbuschungsmaßnahme wird ein Biotopwertgewinn von 27.000<br />

Punkten erzielt.<br />

(Anm.: Ein Ökopunkt entspricht einem Geldbetrag 0,62 DM).<br />

Die Maßnahme in Niederlemp wird von der Vogelschutzgruppe durchgeführt.<br />

Die GWAB wird die Arbeiten in der Gemarkung Dreisbach ausführen.<br />

c) die Realisierung des Neubaugebietes Dreisbach „Auf’m Krappenacker“ derzeit<br />

forciert wird.<br />

Alle Eigentümer der Rohbaulandgrundstücke haben ihre Verkaufsbereitschaft<br />

signalisiert.<br />

d) zur Realisierung des Neubaugebietes „Arlskaut“ in der Gemarkung Katzenfurt<br />

eine komplette Ausschreibung der Erschließungsarbeiten im Neubaugebiet<br />

günstigere Einheitspreise erzielen wird. Eine Teilerschließung ist deshalb wenig<br />

sinnvoll und in manchen Gewerken nicht durchführbar.<br />

Hinsichtlich der Umlegung ist das Katasteramt Wetzlar angewiesen worden, den<br />

endgültigen Umlegungsplan zu erstellen.<br />

In dem anstehenden Verwaltungsakt wird sich klären, ob die noch nicht entschiedenen<br />

Alteigentümer Widerspruch einlegen werden.<br />

e) durch den finanziellen Rückzug des Bistums Limburg an der Finanzierung des<br />

Katholischen Kindergartens die Gemeinde die Möglichkeit prüft, dieses Objekt<br />

zu übernehmen. Die Gemeinde wäre für den Fall der kostenlosen Übereignung<br />

bereit, die anstehende Dachsanierung, die vom Bistum mit 300.000,00 DM<br />

Reparaturkosten taxiert wurde, auf eigene Rechnung durchzuführen.<br />

f) vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung<br />

beabsichtigt ist, die Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von<br />

Wohnraum zu ändern. Von den zur Zeit in der Verordnung aufgeführten 347<br />

Kommunen werden 300 Städte und Gemeinden aus der Verordnung herausgenommen.<br />

Betroffen hiervon ist auch die Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong>. Anträge auf<br />

Zweckentfremdung von Wohnraum bei Bauvorhaben werden im Lahn-Dill-Kreis<br />

zukünftig dann nur noch in Eschenburg und Aßlar zu stellen sein. Wann diese<br />

Verordnung in Kraft treten soll, ist derzeit noch unklar.

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