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Protokollarchiv 14WP - Ehringshausen

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4. Bebauungsplan OT <strong>Ehringshausen</strong> Nr. 10 „Am Dillplatz / 1. Änderung“<br />

Herr Richter vom Planungsbüro Prof. Seifert, Linden, erläutert die beabsichtigten<br />

Änderungen zum Bebauungsplan OT <strong>Ehringshausen</strong> Nr. 10 „Dillplatz“ anhand von<br />

Planunterlagen.<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Bau- und Umweltausschuss empfehlen<br />

der Gemeindevertretung, der 1. Änderung zum Bebauungsplan OT <strong>Ehringshausen</strong><br />

Nr. 10 „Dillplatz“ zuzustimmen.<br />

Gemeindevertreter Neu bittet in den Beschluss aufzunehmen, dass keine mobilen<br />

bzw. stationären Lautsprecheranlagen an Gebäuden im Geltungsbereich des<br />

Bebauungsplanes installiert werden.<br />

Beschluss:<br />

1. Die Gemeindevertretung beschließt, den am 09.07.2003 beschlossenen<br />

Gemeindevertreterbeschluss über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes im Bereich des Flurstückes 87/20 (Flur 18, Gemarkung<br />

<strong>Ehringshausen</strong>) aufzuheben und durch den in Punkt 2 formulierten Beschluss zu<br />

ersetzen.<br />

2. Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des<br />

Änderungsbebauungsplanes OT <strong>Ehringshausen</strong> Nr. 10 / 1. Änderung -„Dillplatz“-.<br />

Inhalt des Änderungsbebauungsplanes ist die Festsetzung eines Mischgebiets.<br />

Ziel ist die planungsrechtliche Absicherung des bestehenden Kinderspielplatzes<br />

und die Bereitstellung von Grundstücken für einen ortsansässigen Gerüstbaubetrieb<br />

und die Türkisch-Islamische Gemeinde. Der räumliche Geltungsbereich<br />

umfasst die in der anliegenden Übersichtskarte gekennzeichnete Fläche.<br />

3. Der Entwurf des Bebauungsplans OT <strong>Ehringshausen</strong> Nr. 10 / 1. Änderung<br />

-„Dillplatz“- wird gebilligt.<br />

4. Der Entwurf des Bebauungsplans OT <strong>Ehringshausen</strong> Nr. 10 / 1. Änderung<br />

-„Dillplatz“- ist nach § 3 (2) BauGB mit Begründung und den wesentlichen<br />

umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.<br />

5. In Anwendung des § 4 a (2) BauGB wird die Auslegung gleichzeitig mit der<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.<br />

6. Ausgeschlossen ist die Anbringung und Inbetriebnahme von beweglichen oder<br />

fest installierten Lautsprecheranlagen im Gebiet des Änderungsbebauungsplanes<br />

OT <strong>Ehringshausen</strong> Nr. 10 / 1. Änderung -„Dillplatz“-.<br />

Abstimmung: 18 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 7 Stimmenthaltungen<br />

5. Aufstellung einer Abrundungssatzung im OT Niederlemp<br />

Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Bau- und Umweltausschuss empfehlen<br />

der Gemeindevertretung, der Aufstellung einer Abrundungssatzung im Ortsteil<br />

Niederlemp zuzustimmen.

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