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Protokollarchiv 14WP - Ehringshausen

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5. Vergabe von Bauland in <strong>Ehringshausen</strong><br />

Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.<br />

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, im Hinblick auf<br />

die noch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Auf’m Borngraben / Zehnetfrei“<br />

zur Verfügung stehende Baugrundstückserschließung von 11 ha, allen Bauwilligen<br />

die Zuweisung eines Grundstückes zu ermöglichen und keine Beschränkungen im<br />

vorhinein aufzugeben.<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich mehrheitlich dieser Beschlussempfehlung<br />

nicht angeschlossen.<br />

Gemeindevertreter Riedel begründet für die FWG-Fraktion die Beschlusslage, dass<br />

auch zukünftig allen Bauwilligen die Zuweisung eines Grundstückes möglich sein<br />

muss. Er verweist auf den Beschluss der Gemeindevertretung vom 18.04.2002,<br />

wonach die restlichen verbleibenden 12 Bauplätze im Bereich des Baugebietes<br />

„Auf’m Borngraben / Zehnetfrei“, wie bisher vorzugsweise an Ehringshäuser Bürger<br />

verkauft werden sollen.<br />

Gemeindevertreter Burggraf warnt davor, die Beschlussfassung in der Form durchzuführen,<br />

dass keine Beschränkungen im vorhinein aufzugeben seien. Hierdurch<br />

würde man hinter den Beschluss vom 18.04.2002 zurückfallen. Es sollen nach wie<br />

vor vorzugsweise Ehringshäuser Bürger bei der Bauplatzvergabe berücksichtigt<br />

werden.<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, im Hinblick auf die noch im Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes „Auf’m Borngraben / Zehnetfrei“ zur Verfügung stehende<br />

Baugrundstückserschließung von 11 ha, allen Bauwilligen die Zuweisung eines<br />

Grundstückes zu ermöglichen und keine Beschränkungen im vorhinein aufzugeben.<br />

Abstimmung: 27 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung<br />

Hierdurch wird der Beschluss der Gemeindevertretung vom 18.04.2002 hinsichtlich<br />

der Vergabepraxis unverändert belassen.<br />

6. Ausbau der Reitzergasse, OT <strong>Ehringshausen</strong><br />

Gemeindevertreter Burkhard Reitzner übernimmt für diesen Punkt den Vorsitz,<br />

nachdem der Vorsitzende gemäß § 25 HGO den Raum verlassen hat.<br />

Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.<br />

Die Sach- und Rechtslage wird von Bürgermeister Niebch nochmals erläutert.<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Bau- und Umweltausschuss empfehlen<br />

der Gemeindevertretung, die Ausbaukosten vom Bereich Austraße bis zur<br />

Lempbrücke lediglich auf die Anlieger mittels Ablösungsverträgen umzulegen, auf<br />

die sich die Baumaßnahme räumlich erstreckt. Sollte nur ein Anlieger diesen<br />

freiwilligen Verträgen nicht zustimmen, sieht die Gemeinde gänzlich von einem<br />

Ausbau ab.

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