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Protokollarchiv 14WP - Ehringshausen

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– 4 –<br />

Bebauungsplan sah hier eine Firsthöhe von bis zu 17 m vor. Man habe ergo diese<br />

Festsetzung heruntergefahren.<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Bau- und Umweltausschuss empfehlen<br />

der Gemeindevertretung:<br />

1. Die aus dem Beteiligungsverfahren (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3<br />

Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB) gewonnenen Informationen werden<br />

entsprechend den in der Anlage beigefügten Beschlussempfehlungen im weiteren<br />

Planungsverfahren berücksichtigt.<br />

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes OT Daubhausen Nr. 3 / 2. Änderung -„Vor<br />

dem Hofgarten“- ist nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung und den wesentlichen<br />

umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.<br />

3. In Anwendung des § 4 a Abs. 2 BauGB wird die Auslegung gleichzeitig mit der<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4<br />

Abs. 2 BauGB durchgeführt.<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt:<br />

1. Die aus dem Beteiligungsverfahren (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3<br />

Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB) gewonnenen Informationen werden<br />

entsprechend den in der Anlage beigefügten Beschlussempfehlungen im weiteren<br />

Planungsverfahren berücksichtigt.<br />

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes OT Daubhausen Nr. 3 / 2. Änderung -„Vor<br />

dem Hofgarten“- ist nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung und den wesentlichen<br />

umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.<br />

3. In Anwendung des § 4 a Abs. 2 BauGB wird die Auslegung gleichzeitig mit der<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4<br />

Abs. 2 BauGB durchgeführt.<br />

Abstimmung: 21 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen<br />

Gemeindevertreter Clößner hat gemäß § 25 HGO an der Beratung und Beschlussfassung<br />

nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen.<br />

4. Bebauungsplan OT <strong>Ehringshausen</strong> Nr. 6 / 2. Änderung -„Auf den Röden“-<br />

Aufstellungsbeschluss<br />

Auf die hierzu verteilte Tischvorlage wird verwiesen.<br />

Gemeindevertreterin Zutt führt für die NPD-Fraktion aus, dass man dieser Vorlage<br />

nicht zustimmen könne. Insbesondere deshalb nicht, da durch den geplanten<br />

Neubau eines Getränkemarktes erhebliche Parkplätze verloren gehen und die<br />

Parkplätze des Krankenhauses hierdurch noch mehr frequentiert würden und zum<br />

anderen es bereits eine ausreichende Anzahl von Getränkemärkten in der<br />

Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> gäbe.

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