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Stimmengewirr oder Dialog? - Bakom - CH

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Thematisierung von Geltungsansprüchen <strong>oder</strong> wie begründet und worüber die AkteurInnen sprechen<br />

zung liess die Argumentation eines weiteren Referendumskomitees erwarten, das neben<br />

einem späteren EU-Beitritt auch „mehr Kriminelle“ und „mehr Arbeitslose“ befürchtete. 153<br />

In der zweiten Abstimmungsvorlage ging es darum, die bereits getroffene Regelung mit<br />

der EU bezüglich der Personenfreizügigkeit auf die zehn neuen EU-Staaten zu erweitern.<br />

Im Vertragswerk enthalten waren präventive Massnahmen, die einen Zuwanderungsstrom<br />

und befürchtete Nachtteile für schweizerische ArbeitnehmerInnen und -Arbeitssuchende<br />

unterbinden sollten. Während die Regierung bei einer Ablehnung politische und wirtschaftliche<br />

Nachteile befürchtete, prognostizierten die Referendumskomitees in ihren<br />

Hauptargumenten eine Zunahme des Lohndrucks, der Schwarzarbeit, der Einwanderung<br />

sowie eine Unterwanderung der Sozialwerke, weniger Wohlstand und mehr Arbeitslosigkeit.<br />

Aufgrund der angesprochenen Themen, insbesondere den Arbeitsmarkt betreffend,<br />

konnte in der Diskussion dieser Vorlage eher eine subjektiv gefärbte Auseinandersetzung<br />

erwartet werden. 154<br />

Welche der genannten Themen tatsächlich verstärkt diskutiert wurden, wird noch zu klären<br />

sein (s.u.). Bei beiden Vorlagen kann jedoch konstatiert werden, dass bezüglich der Effekte<br />

der Gesetzesänderungen auf die „Lebenswelt“ der StimmbürgerInnen sowohl von den BefürworterInnen<br />

als auch von den GegnerInnen nur Annahmen über potentielle Auswirkungen<br />

getroffen werden konnten. Dies z.B. im Gegensatz zu einer Abstimmungsvorlage über<br />

die Besteuerung, in der die Auswirkungen auf bestimmte Personengruppen konkret beziffert<br />

werden können.<br />

Wenn an dieser Stelle also die Hypothese aufgestellt wird, dass sich die thematische Ausrichtung<br />

einer Abstimmungsvorlage auf die grundlegende Struktur des Diskurses auswirkt,<br />

so bedürfte es für deren abschliessende Verifizierung einer weiterführenden Untersuchung,<br />

in der mehrere Abstimmungen, die unterschiedlich ausgerichtete Themen zum Gegenstand<br />

hätten, vergleichend analysiert würden. Stichprobenartig wurde jedoch untersucht, ob sich<br />

Werte für den Diskurs zur Abstimmung über die Erweiterung der Personenfreizügigkeit<br />

von jenen zur Schengen/Dublin-Vorlage unterscheiden. Der Vergleich innerhalb der klassischen<br />

Medien (nur Teilnehmende) zeigt, dass die subjektive Argumentation bei der zweiten<br />

Abstimmung (Personenfreizügigkeit) tatsächlich leicht stärker ist:<br />

Abstimmung Untersuchungseinheit<br />

(Geltungsanspruch) Sachlich Normativ Subjektiv<br />

Schengen/Dublin n = 1165 85.1% 0.9% 14.0%<br />

Personenfreizügigkeit n = 1838 80.4% 1.4% 18.3%<br />

Tabelle 21: Klassifizierung der Geltungsansprüche in den klassischen Medien (nur Teilnehmende)<br />

nach Abstimmungsvorlage<br />

Bei der Abstimmung zur Personenfreizügigkeit erheben die Teilnehmenden ihre Geltungsansprüche<br />

um 4.3% mehr auf der subjektiven Ebene als dies bei der Abstimmung zum<br />

Schengen/Dublin-Dossier der Fall ist. Dieser Wert kann jedoch höchstenfalls auf eine Tendenz<br />

hinweisen.<br />

Aufgrund der geringen Fallzahl normativer Geltungsansprüche wird bei nachfolgenden<br />

Analyseebenen auf einen eingehenden Vergleich dieses Wertes verzichtet. Besonderes<br />

Augenmerk soll indes auf die subjektive Ausprägung des Diskurses gerichtet werden, ins-<br />

153 Vgl. Abstimmungsunterlagen unter: Bundesbehörden der schweizerischen Eidgenossenschaft – „Schengen/Dublin“:<br />

http://www.admin.ch/ch/d/pore/va/20050605/explic/d-pp0100_pp8000.pdf [Stand:<br />

20.12.2006] .<br />

154 Vgl. Abstimmungsunterlagen unter: Bundesbehörden der schweizerischen Eidgenossenschaft – „Erweiterung<br />

der Personenfreizügigkeit“: http://www.admin.ch/ch/d/pore/va/20050925/explic/01-24_d.pdf [Stand:<br />

20.12.2006].<br />

147

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