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Ein Streifzug durch die Geschichte Schömbergs mit besonderer ...

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Ortschronik von Schömberg (Friedrich Schick)<br />

In demselben Jahr wird <strong>die</strong> V e r m i n d e r u n g<br />

d e r S c h u l g ü t e r beantragt: nachdem der<br />

Gemeinderat beschlossen hat, bei gegenwärtiger<br />

Neuregulierung der Besoldung der erledigten hiesigen<br />

Schulstelle <strong>die</strong> 4 1/2 Morgen Felds zu reduzieren und<br />

bloß noch ein 6/8 Morgen dabei zu lassen, so erklärt<br />

sich <strong>die</strong> Ortsschulbehörde da<strong>mit</strong> einverstanden im<br />

Interesse der Schule, weil 4 1/2 Morgen Felds<br />

bei der schweren Bearbeitung des hiesigen Bodens dem<br />

Lehrer zu viele Mühe machen und seine Kraft zu sehr<br />

in Anspruch nehmen.<br />

Nachdem unter dem 20.3.1865 das Kameralamt Hirsau das<br />

Schultheißenamt in Schömberg in Kenntnis gesetzt hatte, <strong>die</strong><br />

unentgeltliche A b t r e t u n g d e r P f a r r s c h e u e r für<br />

<strong>die</strong> Schulstelle sei nicht gewährt worden und am 24. März von dem<br />

Gemeinderat angezeigt worden war, es seien von der Gemeinde für <strong>die</strong><br />

Ökonomiegebäude der Pfarrei 650 Gulden geboten worden und werde<br />

Entschließung hierüber erwartet, erfuhren wir erst aus dem Amtsblatt<br />

Nr. 36, daß unsere Verwendung und käufliche Überlassung des "langen<br />

Baues" und der Pfarrscheuer in Schömberg am <strong>die</strong> Gemeinde daselbst<br />

keine Berücksichtigung gefunden hat, sofern <strong>die</strong>se Gebäulichkeiten<br />

zum Verkauf auf Abbruch ausgeschrieben wurden.<br />

Am 25. August 1865 schreibt <strong>die</strong> Oberschulbehörde an das gemeinschaftliche<br />

Oberamt Neuenbürg: <strong>die</strong> Oberschulbehörde erkennt gerne an,<br />

daß das Streben der genannten Gemeinde ernstlich dahin geht, <strong>durch</strong> <strong>die</strong><br />

projektierten baulichen Veränderungen in ihrem Schulhause, soweit es<br />

eben <strong>die</strong> Räumlichkeiten gestatten, den Unzuträglichkeiten abzuhelfen:<br />

1 Schulzimmer und 2 Wohnzimmer einzurichten.<br />

Diese Bedenken zusammengenommen <strong>mit</strong> dem doch nicht unbedeutenden<br />

Aufwand, der nach dem vorgelegten Erlaß aufzuwenden wäre, ohne daß<br />

gründlich zur Zufriedenstellung künftiger Lehrer sowie zur Herstellung<br />

von den Unterrichtszwecken und Gesundheitspflege der Schüler<br />

entsprechenden Lehrzimmer geholfen wäre,<br />

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