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Parteitag der SPD in Hamburg . bis . Oktober  Beschlüsse

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Die <strong>SPD</strong> for<strong>der</strong>t daher:<br />

� Die volle E<strong>in</strong>beziehung von Veräußerungsgew<strong>in</strong>nen <strong>in</strong> die Bemessungsgrundlagen für<br />

die E<strong>in</strong>kommens- und Gew<strong>in</strong>nbesteuerung.<br />

� Die Besteuerung von Veräußerungsgew<strong>in</strong>nen und Kapitalerträgen bei <strong>der</strong> <strong>in</strong>ländischen<br />

Fondsgesellschaft. Die <strong>SPD</strong> begrüßt, dass die Bundesregierung bei <strong>der</strong><br />

Unternehmenssteuerreform 2008 auf die E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es dualen<br />

E<strong>in</strong>kommensteuersystems bewusst verzichtet hat und an <strong>der</strong> Besteuerung des<br />

Unternehmenssektors festhalten will. Von diesem Pr<strong>in</strong>zip sollte für PE-Gesellschaften<br />

nicht abgewichen werden.<br />

� Die e<strong>in</strong>heitliche Besteuerung von <strong>in</strong>ländischen und ausländischen Investoren. Dies<br />

kann durch die Besteuerung bei <strong>der</strong> <strong>in</strong>ländischen Fondsgesellschaft erreicht werden.<br />

� Die oben bereits aufgeführte umfangreichere Besteuerung <strong>der</strong> Kreditz<strong>in</strong>sen als Entgelt<br />

für das Fremdkapital. Mit dieser Maßnahme könnte ebenfalls die ungerechtfertigte<br />

Bevorzugung ausländischer Investoren und Kreditgeber reduziert werden.<br />

� PE-Fonds sollten <strong>der</strong> Gewerbesteuer unterliegen. Die übliche E<strong>in</strong>ordnung <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft als vermögensverwaltend ist oft konstruiert und entspricht nicht<br />

den ökonomischen Realitäten.<br />

� Die geplante Abgeltungsteuer von 25 % auf private Kapitalerträge darf nicht für Erträge<br />

aus Private Equity-Fonds gelten, da dieser ger<strong>in</strong>ge Steuersatz im Verhältnis zu den<br />

enormen Gew<strong>in</strong>nen aus solchen Kapitalanlageformen dem Pr<strong>in</strong>zip <strong>der</strong> Besteuerung<br />

nach Leistungsfähigkeit stark wi<strong>der</strong>spricht.<br />

3. Maßnahmen zum Schutz <strong>der</strong> Belegschaften<br />

� Konkretisierung <strong>der</strong> Rechte <strong>der</strong> Betriebsverfassungsorgane entsprechend <strong>der</strong><br />

Übernahmerichtl<strong>in</strong>ie (Richtl<strong>in</strong>ie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des<br />

Rates vom 21.4.2004 - vgl. Erwägungsgrund Nr. 23 <strong>der</strong> Übernahmerichtl<strong>in</strong>ie:<br />

„Information und Konsultation <strong>der</strong> Arbeitnehmervertreter <strong>der</strong> Bieter- sowie <strong>der</strong><br />

Zielgesellschaft sollten durch e<strong>in</strong>schlägige Bestimmungen geregelt werden....“) durch<br />

Erweiterung/Konkretisierung <strong>der</strong> beispielhaften Kataloge <strong>in</strong> den §§ 106 Abs. 3 und § 111<br />

BetrVG.<br />

� Schaffung e<strong>in</strong>es verb<strong>in</strong>dlichen Verhaltenskodex für F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>vestoren. Hier<strong>in</strong> sollte vor<br />

allem <strong>der</strong> Schutz <strong>der</strong> Arbeitnehmerrechte nochmals hervorgehoben werden.<br />

4. Maßnahmen zur Sicherung <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzmarktstabilität<br />

Angesichts <strong>der</strong> von PE-Fonds ausgehenden Risiken for<strong>der</strong>t die <strong>SPD</strong>:<br />

� Für Pensionsfonds müssen die gleichen Anlagegrenzen <strong>in</strong> PE wie für Versicherungen<br />

e<strong>in</strong>geführt werden.<br />

� Die Beschränkung <strong>der</strong> Anlage auf maximal 10% des Grundkapitals des<br />

Zielunternehmens muss beibehalten werden.<br />

� Kredite von Banken an PE-Fonds sollten, z.B. durch e<strong>in</strong>e höhere<br />

Eigenkapitalunterlegung, begrenzt werden.<br />

� Mögliche Lücken bei <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzierung kle<strong>in</strong>er und mittlerer Unternehmen sollten<br />

durch das verstärkte Engagement von Sparkassen, öffentlichen Landesbanken und <strong>der</strong><br />

KfW-Gruppe geschlossen werden.<br />

5. Maßnahmen zur politischen Regulierung von Hedge Fonds<br />

Die Risiken von Hedge-Fonds s<strong>in</strong>d aus den vergangenen F<strong>in</strong>anzmarktkrisen h<strong>in</strong>länglich<br />

bekannt. Bedeutende Risiken von Hedge-Fonds für die globale F<strong>in</strong>anzstabilität gehen

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