Parteitag der SPD in Hamburg . bis . Oktober Beschlüsse
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Nach Vollendung des 50. Lebensjahres 18 Monate (bei 36 Monaten<br />
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsdauer <strong>in</strong> den 5 Jahren vor <strong>der</strong><br />
Arbeitslosigkeit).<br />
Nach Vollendung des 50. Lebensjahres 24 Monate (bei 42 Monaten sozialversicherungspflichtiger<br />
Beschäftigungsdauer <strong>in</strong> den 5 Jahren vor <strong>der</strong> Arbeitslosigkeit).<br />
Die Bundesagentur wird angehalten, diesen Personenkreis <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>e<br />
Vermittlungsbemühungen e<strong>in</strong>zubeziehen. Es bleibt dabei, wer zumutbare Arbeit<br />
und/o<strong>der</strong> Weiterbildungsmaßnahmen beharrlich verweigert, unterliegt auch<br />
weiterh<strong>in</strong> den gesetzlichen Sperrzeiten.<br />
Um e<strong>in</strong>en möglichen Missbrauch dieser Regelung zur Frühverrentung zu verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n,<br />
wird die Erstattungspflicht wie<strong>der</strong> e<strong>in</strong>geführt (<strong>bis</strong> Februar 2006 § 147 a SGB III). Zu dem<br />
wirken politische Maßnahmen und Entwicklungen <strong>der</strong> früheren Tendenz zur<br />
Frühverrentung entgegen:<br />
• die Zusammenfassung von Arbeitslosen und Sozialhilfe,<br />
• die schrittweise Verlängerung des Rentene<strong>in</strong>trittsalters sowie<br />
• <strong>der</strong> wachsende Bedarf an Fachkräften.<br />
Die Ergebnisse werden alle 3 Jahre evaluiert.<br />
3. Die Chancen auf Integration am Arbeitsmarkt s<strong>in</strong>d für 55- <strong>bis</strong> 60-Jährige besser als für<br />
61- <strong>bis</strong> 65-Jährige. Wir streben an e<strong>in</strong> „Gesetz zur För<strong>der</strong>ung des flexiblen Übergangs<br />
vom Erwerbsleben <strong>in</strong> die Altersrente“.<br />
Das Gesetz soll regeln, wie nach Auslaufen <strong>der</strong> BA-För<strong>der</strong>ung für die Altersteilzeit ab<br />
dem Jahr 2010 durch e<strong>in</strong>e s<strong>in</strong>nvolle Verzahnung von Teilrente und Altersteilzeit e<strong>in</strong><br />
flexibler Übergang ab dem 60. Lebensjahr ermöglich werden kann.<br />
Diese Regelung muss für die Sozialsysteme weitestgehend kostenneutral se<strong>in</strong>.<br />
4. Es soll geprüft werden, Rentenversicherungszeiten, die im Alter von 60 Jahren-Plus<br />
erreicht werden, mit e<strong>in</strong>em beson<strong>der</strong>en Punktwert Renten steigernd wirksam zu<br />
machen.<br />
5. Die Sozialpartner und Tarifparteien können e<strong>in</strong>e zusätzliche Leistung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e<br />
Zusatzkasse <strong>der</strong> Rentenversicherung vere<strong>in</strong>baren, die bei berufsbezogener<br />
Leistungsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung die Abschläge <strong>in</strong> <strong>der</strong> Rentenversicherung ganz o<strong>der</strong> teilweise<br />
vermeidet o<strong>der</strong> abmil<strong>der</strong>t. Dies bedeutet ke<strong>in</strong>e Verän<strong>der</strong>ung bei <strong>der</strong><br />
Erwerbsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ungsrente. Steuerliche Anreize sollen möglich se<strong>in</strong> und geprüft werden.<br />
6. Unabhängig davon arbeiten wir an e<strong>in</strong>em Erwerbstätigenzuschuss (mit K<strong>in</strong><strong>der</strong>komponente),<br />
<strong>der</strong> Erwerbstätige, die voll o<strong>der</strong> vollzeitnah beschäftigt s<strong>in</strong>d, die aber mit<br />
ihrem E<strong>in</strong>kommen nicht das Existenzm<strong>in</strong>imum erreichen, möglichst vor