Parteitag der SPD in Hamburg . bis . Oktober Beschlüsse
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• die erste größere vertikale Integration von Programmanbieter und Kabelnetzbetreiber<br />
durch Unity und Arena sowie die beabsichtigte Kooperation mit Premiere<br />
• die Vorstellungen von IP-TV, wie sie sich <strong>in</strong> dem VDSL-Projekt <strong>der</strong> Deutschen Telekom<br />
AG (<strong>in</strong>klusive <strong>der</strong> Kooperation mit Microsoft) darstellen<br />
• die Verbreitung des TV-Signals über DSL<br />
• die Bestrebungen von Telefonanbietern, Fernsehen über Mobiltelefone anzubieten(<br />
DMB, DVB-H, UMTS)<br />
• die Neu- und Fortentwicklung nicht-l<strong>in</strong>earer Dienste.<br />
Geme<strong>in</strong>sam ist diesen Projekten, dass sie an die Grenzen geltenden Medienrechts stoßen.<br />
Sie s<strong>in</strong>d zwar teilweise über Experimentierklauseln o<strong>der</strong> über die Verabredung von<br />
e<strong>in</strong>heitlichen Standards möglich (wie bei DMB), stehen dadurch aber <strong>in</strong> ökonomischer<br />
H<strong>in</strong>sicht unter e<strong>in</strong>em Investitionen bremsenden Vorbehalt.<br />
Auch die Digitalisierung hat e<strong>in</strong>en Bezug: Artikel 5 GG<br />
Trotz <strong>der</strong> Öffnung des Medienhorizonts durch Globalisierung und Digitalisierung: Nach<br />
wie vor gilt das <strong>in</strong> unserer Verfassung formulierte Grundrecht <strong>der</strong> Presse-, Me<strong>in</strong>ungs- und<br />
Informationsfreiheit: „Je<strong>der</strong> hat das Recht, se<strong>in</strong>e Me<strong>in</strong>ung <strong>in</strong> Wort, Schrift und Bild frei zu<br />
äußern und zu verbreiten und sich aus allgeme<strong>in</strong> zugänglichen Quellen ungeh<strong>in</strong><strong>der</strong>t zu<br />
unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit <strong>der</strong> Berichterstattung durch Rundfunk und<br />
Film werden gewährleistet. E<strong>in</strong>e Zensur f<strong>in</strong>det nicht statt.“ (Art. 5 GG, Abs. 1).<br />
Auch e<strong>in</strong>e revolutionäre neue Technologie än<strong>der</strong>t nichts an den gesellschaftlichen Zielen,<br />
die die Richtschnur sozialdemokratischer Medienpolitik <strong>in</strong> <strong>der</strong> analogen Welt waren. Es<br />
muss also nach wie vor gefragt werden: Wie können Informations- und Me<strong>in</strong>ungsfreiheit,<br />
Vielfalt und Zugang bei diesen neuen Entwicklungen gesichert werden? Wie kann die<br />
Me<strong>in</strong>ungsmacht, die sich bei den neuen Akteuren bildet, so kontrolliert werden, dass sie<br />
nicht vorherrschend wird? Daher bleiben gerade <strong>in</strong> <strong>der</strong> digitalen Welt neben<br />
wirtschaftlichen und kartellrechtlichen Regelungen sektorspezifische medienrechtliche<br />
Regelungen unverzichtbar. Das gilt für die europäische ebenso wie für die nationale<br />
Ebene.<br />
Das Angebot wird größer<br />
E<strong>in</strong> entscheidendes Merkmal <strong>der</strong> digitalen Welt ist die Konvergenz. Darauf reagieren<br />
Medien-, Informations- und Kommunikationsunternehmen: Zeitungsverlage s<strong>in</strong>d längst<br />
vielfältig aufgestellte Medienunternehmen, ehemals neutrale Plattformbetreiber und<br />
Mobilfunkunternehmen s<strong>in</strong>d Inhalteanbieter. Spezifische Medienmärkte gehören <strong>der</strong><br />
Vergangenheit an. Deshalb wirkt nicht mehr e<strong>in</strong> spezifischer Medienmarkt auf den<br />
Mediennutzer, son<strong>der</strong>n stärker als <strong>bis</strong>her <strong>der</strong> Medienmarkt auf den Mediennutzer. Darauf<br />
wird das neue Medienrecht e<strong>in</strong>e Antwort f<strong>in</strong>den müssen.<br />
Mit <strong>der</strong> Konvergenz kommen neue Akteure <strong>in</strong> den Medienmarkt - diesen Akteuren geht es<br />
um Investments, nicht um Inhalte<br />
Parallel zu diesen durch die Digitalisierung ermöglichten Entwicklungen vollzieht sich<br />
auch e<strong>in</strong> Paradigmenwechsel auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Ökonomie <strong>der</strong> Kommunikationssysteme.<br />
Immer stärker bestimmen F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>vestoren und <strong>der</strong>en Kriterien. Diese Kriterien<br />
berücksichtigen <strong>bis</strong>lang gültige Kriterien wie Vielfaltsicherung o<strong>der</strong> diskrim<strong>in</strong>ierungsfreien<br />
Zugang nicht. In diesen Fällen geht es vielmehr um Investments und nicht um Inhalte. Die<br />
zunehmende crossmediale Konzentrationsentwicklung stellt erhöhte Ansprüche an die