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Parteitag der SPD in Hamburg . bis . Oktober  Beschlüsse

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zu verb<strong>in</strong>den. Das gilt für Teilzeitarbeit, Praktika, M<strong>in</strong>ijobs und Leiharbeit.<br />

Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen und Arbeitnehmer <strong>in</strong> solchen Arbeitsverhältnissen dürfen nicht<br />

diskrim<strong>in</strong>iert und von Rechten ausgegrenzt o<strong>der</strong> ausgeschlossen werden.<br />

Mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz haben wir es Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen und<br />

Arbeitnehmern ermöglicht, ihre Arbeitszeiten besser den Bedürfnissen ihrer jeweiligen<br />

Lebensphase anzupassen. Teilzeitarbeit darf aber niemanden benachteiligen – we<strong>der</strong> bei<br />

<strong>der</strong> betrieblichen o<strong>der</strong> überbetrieblichen Qualifizierung noch beim beruflichen Aufstieg.<br />

Berufse<strong>in</strong>steiger<strong>in</strong>nen und -e<strong>in</strong>steiger müssen oft als Praktikanten unentgeltlich o<strong>der</strong> für<br />

e<strong>in</strong> Taschengeld Tätigkeiten verrichten, die mit e<strong>in</strong>em regulären Beschäftigungsverhältnis<br />

abgedeckt werden müssten. Die zeitliche Begrenzung dieser Praktika auf drei Monate ist<br />

notwendig (Ausnahme s<strong>in</strong>d Praktika im Rahmen von schulischer und wissenschaftlicher<br />

Ausbildung o<strong>der</strong> staatlichen Programmen), die Ane<strong>in</strong>an<strong>der</strong>reihung von Praktika muss<br />

ausgeschlossen werden. Die Bezahlung <strong>der</strong> Beschäftigten gemäß <strong>der</strong> tariflich vere<strong>in</strong>barten<br />

Löhne muss gewährleistet werden.<br />

Die Zahl <strong>der</strong> M<strong>in</strong>ijobs ist seit <strong>der</strong> Neuregelung, die zum 1. April 2003 <strong>in</strong> Kraft trat, stark<br />

gestiegen. Ende des 2. Quartals 2003 waren bei <strong>der</strong> M<strong>in</strong>ijobzentrale rd. 5,8 Millionen<br />

laufende ger<strong>in</strong>gfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse verzeichnet. Im März 2007<br />

waren knapp 6,2 Millionen ger<strong>in</strong>gfügig Beschäftigte registriert, davon waren im Westen<br />

64,8 Prozent Frauen, im Osten 58,4 Prozent.<br />

E<strong>in</strong>erseits gibt es e<strong>in</strong>e starke Differenzierung nach Branchen und an<strong>der</strong>erseits e<strong>in</strong>e<br />

unterschiedliche Verteilung zwischen Männern, die überwiegend den M<strong>in</strong>i-Job als<br />

Zweitjob ausüben und Frauen, für die <strong>der</strong> M<strong>in</strong>i-Job überwiegend die alle<strong>in</strong>ige bezahlte<br />

Beschäftigung darstellt. Während Ende 2006 67,4 Prozent <strong>der</strong>jenigen, die ausschließlich<br />

e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gfügig entlohnte Beschäftigung <strong>in</strong>nehatten, Frauen waren und 32,6 Prozent<br />

Männer, so betrug <strong>der</strong> Frauenanteil unter denjenigen, die e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>ijob <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

Nebenjob neben e<strong>in</strong>er Hauptbeschäftigung ausübten, 56,6 Prozent, <strong>der</strong> Männeranteil lag<br />

hier bei 43,4 Prozent (laut Statistik <strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit). Die Auswirkungen <strong>der</strong><br />

M<strong>in</strong>ijobs auf die soziale Sicherung <strong>der</strong> Beschäftigten – auch im Alter - auf den regulären<br />

Arbeitsmarkt und die Sozialversicherungssysteme wollen wir vor diesem H<strong>in</strong>tergrund<br />

evaluieren.<br />

Leiharbeit hat <strong>in</strong> den letzten beiden Jahren an Bedeutung zugenommen. So ist die<br />

jahresdurchschnittliche Zahl <strong>der</strong> Leiharbeitnehmer von 2003 <strong>bis</strong> 2005 um rund 114.000 auf<br />

rund 444.000 deutlich angestiegen. Dabei ist zu sehen, dass <strong>der</strong> Anstieg <strong>der</strong> Leiharbeit<br />

nicht vollständig mit <strong>der</strong> Schaffung neuer Arbeitsplätze gleichzusetzen ist. Wir wollen,<br />

dass Leiharbeit e<strong>in</strong>e Brücke <strong>in</strong> e<strong>in</strong> reguläres Arbeitsverhältnis ist. Es darf nicht zu<br />

Lohndump<strong>in</strong>g o<strong>der</strong> zur Umgehung von Tarifverträgen <strong>in</strong> den Betrieben kommen. Wir<br />

wollen daher e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>destlohn für Leiharbeitnehmer/<strong>in</strong>nen über die E<strong>in</strong>beziehung <strong>der</strong><br />

Leiharbeitsbranche <strong>in</strong> das Arbeitnehmer-Entsendegesetz e<strong>in</strong>führen. Dieser M<strong>in</strong>destlohn<br />

soll auf <strong>der</strong> Grundlage des BZA-DGB-Tarifvertrages allgeme<strong>in</strong> verb<strong>in</strong>dlich erklärt werden.<br />

Wo <strong>in</strong> den Betrieben gleiche Arbeit geleistet wird, müssen auch die Löhne, die<br />

Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen, die Weiterbildungsmöglichkeiten und die Aufstiegsmöglichkeiten<br />

gleich se<strong>in</strong>. Leiharbeit ist aber nur vorübergehend und nur für den kle<strong>in</strong>eren Teil <strong>der</strong><br />

Belegschaft akzeptabel. Unser Ziel ist es, dass die Beschäftigten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Betrieb zum

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