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Parteitag der SPD in Hamburg . bis . Oktober  Beschlüsse

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3. Maßnahmen zum Schutz <strong>der</strong> Belegschaften<br />

Konkretisierung <strong>der</strong> Rechte <strong>der</strong> Betriebsverfassungsorgane entsprechend <strong>der</strong><br />

Übernahmerichtl<strong>in</strong>ie (Richtl<strong>in</strong>ie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates<br />

vom 21.4.2004 - vgl. Erwägungsgrund Nr. 23 <strong>der</strong> Übernahmerichtl<strong>in</strong>ie: „Information und<br />

Konsultation <strong>der</strong> Arbeitnehmervertreter <strong>der</strong> Bieter- sowie <strong>der</strong> Zielgesellschaft sollten<br />

durch e<strong>in</strong>schlägige Bestimmungen geregelt werden....“) durch<br />

Erweiterung/Konkretisierung <strong>der</strong> beispielhaften Kataloge <strong>in</strong> den §§ 106 Abs. 3 und § 111<br />

BetrVG.<br />

Schaffung e<strong>in</strong>es verb<strong>in</strong>dlichen Verhaltenskodex für F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>vestoren. Hier<strong>in</strong> sollte vor<br />

allem <strong>der</strong> Schutz <strong>der</strong> Arbeitnehmerrechte nochmals hervorgehoben werden.<br />

4. Maßnahmen zur Sicherung <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzmarktstabilität<br />

Angesichts <strong>der</strong> von PE-Fonds ausgehenden Risiken for<strong>der</strong>t die <strong>SPD</strong>:<br />

Für Pensionsfonds müssen die gleichen Anlagegrenzen <strong>in</strong> PE wie für Versicherungen<br />

e<strong>in</strong>geführt werden.<br />

Die Beschränkung <strong>der</strong> Anlage auf maximal 10% des Grundkapitals des Zielunternehmens<br />

muss beibehalten werden.<br />

Kredite von Banken an PE-Fonds sollten, z.B. durch e<strong>in</strong>e höhere Eigenkapitalunterlegung,<br />

begrenzt werden.<br />

Mögliche Lücken bei <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzierung kle<strong>in</strong>er und mittlerer Unternehmen sollten durch<br />

das verstärkte Engagement von Sparkassen, öffentlichen Landesbanken und <strong>der</strong> KfW-<br />

Gruppe geschlossen werden.<br />

5. Maßnahmen zur politischen Regulierung von Hedge Fonds<br />

Die Risiken von Hedge-Fonds s<strong>in</strong>d aus den vergangenen F<strong>in</strong>anzmarktkrisen h<strong>in</strong>länglich<br />

bekannt. Bedeutende Risiken von Hedge-Fonds für die globale F<strong>in</strong>anzstabilität gehen<br />

unter an<strong>der</strong>em vom zunehmenden Herdenverhalten <strong>der</strong> Fonds aus.<br />

H<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Tätigkeit von Hedge-Fonds for<strong>der</strong>t die <strong>SPD</strong>:<br />

• die Registrierung von Hedge-Fonds;<br />

• die Pflicht zur Offenlegung <strong>der</strong> Vermögensstruktur und <strong>der</strong> laufenden Geschäfte;<br />

• die Offenlegung <strong>der</strong> Eigentümerstruktur;<br />

• e<strong>in</strong> Verbot für Pensionsfonds und Versicherungen <strong>in</strong> HedgeFonds zu <strong>in</strong>vestieren.<br />

• verstärkte Aufklärungspflichten h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Risiken für Anleger z.B.<br />

M<strong>in</strong>desttransparenzanfor<strong>der</strong>ungen, Informationen über das Risikomanagement, den

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