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Parteitag der SPD in Hamburg . bis . Oktober  Beschlüsse

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Organisationspolitik<br />

Antrag O 2<br />

Bezirk Hessen-Süd<br />

Unterbezirk Groß-Gerau<br />

(Bezirk Hessen-Süd)<br />

Satzungsän<strong>der</strong>ung § 10 Abs. 3 Organisationsstatut<br />

§ 10 Abs. 3 erhält folgende Neufassung:<br />

„Die Satzungen <strong>der</strong> Glie<strong>der</strong>ungen können vorsehen, dass Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften,<br />

Projektgruppen, Betriebsgruppen und Foren stimmberechtigte Delegierte zu <strong>Parteitag</strong>en<br />

entsenden dürfen. Die Zahl <strong>der</strong> nicht von den Gebietverbänden gewählten Delegierten<br />

(Vorstandsmitglie<strong>der</strong> mit Stimmrecht, Delegierte von Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften ,<br />

Projektgruppen, Betriebsgruppen und Foren), darf jedoch <strong>in</strong>sgesamt nicht mehr als e<strong>in</strong><br />

Fünftel <strong>der</strong> satzungsmäßigen Gesamtzahl <strong>der</strong> Versammlungsmitglie<strong>der</strong> mit Stimmrecht<br />

ausmachen.“<br />

(Angenommen)<br />

Antrag O 3<br />

Parteivorstand<br />

Än<strong>der</strong>ungen Organisationsstatut<br />

§ 23 Absatz 1 Organisationsstatut erhält folgende Fassung<br />

§ 23 (Parteivorstand)<br />

(1) Die Leitung <strong>der</strong> Partei obliegt dem Parteivorstand. Er besteht aus<br />

a) dem o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vorsitzenden,<br />

b) drei stellvertretenden Vorsitzenden,<br />

c) dem Generalsekretär o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Generalsekretär<strong>in</strong>,<br />

d) dem Kassierer o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kassierer<strong>in</strong> (Schatzmeister bzw. Schatzmeister<strong>in</strong>) und

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