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Parteitag der SPD in Hamburg . bis . Oktober  Beschlüsse

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Wir wollen, dass die Vermittlung dieser Frauen noch e<strong>in</strong>mal <strong>in</strong>tensiviert wird. Dabei<br />

müssen die Unternehmen mitmachen und sich auf die beson<strong>der</strong>en Zeitbedürfnisse dieser<br />

Frauen – gerade auch <strong>der</strong> Alle<strong>in</strong>erziehenden – <strong>in</strong>tensiver e<strong>in</strong>stellen. Das hilft vor allem,<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>armut zu vermeiden.<br />

Angesichts <strong>der</strong> älter werdenden Gesellschaft stellt <strong>der</strong> Pflegebedarf Angehöriger e<strong>in</strong>e<br />

große Zukunftsherausfor<strong>der</strong>ung dar. Um bei akut auftreten<strong>der</strong> Pflegebedürftigkeit e<strong>in</strong>e<br />

best mögliche Pflege organisieren zu können, wollen wir e<strong>in</strong>en kurzfristigen<br />

Freistellungsanspruch von <strong>bis</strong> zu 10 Tagen mit Lohnersatzleistung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Höhe des<br />

Krankengeldes schaffen. Darüber h<strong>in</strong>aus sorgen wir für e<strong>in</strong>en Anspruch auf e<strong>in</strong>e Pflegezeit<br />

von maximal 6 Monaten <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er unbezahlten Freistellung. Während <strong>der</strong> Pflegezeit<br />

bleiben die sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche gesichert.<br />

8. Vermittlung und Absicherung<br />

Zum e<strong>in</strong>en geht es darum, den Arbeitslosen Vermittlungshilfe zu geben, die sich nicht aus<br />

eigener Kraft (wie<strong>der</strong>) im Arbeitsmarkt <strong>in</strong>tegrieren können. Zum an<strong>der</strong>en geht es um die<br />

Absicherung sozialer Grundbedürfnisse und von Ansprüchen, - <strong>in</strong> Arbeit und auch <strong>in</strong><br />

Arbeitslosigkeit.<br />

Mit dem Umbau <strong>der</strong> Bundesagentur zu e<strong>in</strong>em mo<strong>der</strong>nen Dienstleister am Arbeitsmarkt<br />

wurde die Voraussetzung für <strong>in</strong>dividuelle Betreuung, zielgerichtete För<strong>der</strong>ung und<br />

schnelle Vermittlung Arbeitsloser deutlich verbessert.<br />

Trotz vieler Fortschritte s<strong>in</strong>d weitere Verbesserungen mit dem Ziel <strong>der</strong> optimalen<br />

Vermittlung nötig. Das gilt <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e für den SGB II-Bereich, von dem auch und<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Langzeitarbeitlose berührt s<strong>in</strong>d. Dabei geht es im Interesse <strong>der</strong> Betroffenen<br />

auch um e<strong>in</strong>e höhere Effizienz <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zusammenarbeit aller Verantwortlichen <strong>in</strong> den<br />

Agenturen und Kommunen, <strong>der</strong> Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft (ARGEN) und <strong>der</strong><br />

Optionskommunen. Dazu gehört die allseitige Akzeptanz <strong>der</strong> Verantwortlichkeiten aller<br />

Beteiligten. Aber auch die Straffung <strong>der</strong> Arbeitsmarkt<strong>in</strong>strumente mit dem Ziel<br />

erfolgreicher Anwendung auch für schwerer vermittelbare Arbeitslose ist dr<strong>in</strong>gend<br />

erfor<strong>der</strong>lich, auch im Zusammenwirken <strong>der</strong> Rechtskreise SGB II und SGB III. Sobald die<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> Evaluation <strong>der</strong> Experimentierklausel vorliegen, werden wir auf <strong>der</strong>en Basis<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>en <strong>in</strong>nerparteilichen Diskussionsprozess mit allen Ebenen über die zukünftigen<br />

Zuständigkeiten bei <strong>der</strong> Betreuung <strong>der</strong> SGB II-Arbeitslosen e<strong>in</strong>treten.<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage von verb<strong>in</strong>dlichen generellen Rahmenvere<strong>in</strong>barungen und jährlichen<br />

Zielvere<strong>in</strong>barungen können die ARGEn und die Optionskommunen dann ihre Arbeit unter<br />

Nutzung dieses überarbeiteten Instrumenten-Katalogs gestalten.<br />

Derzeit erhalten etwa 900.000 Personen aus SGB II-Mitteln aufstockende Leistungen zu<br />

ihrem Erwerbse<strong>in</strong>kommen. Die geltende Freibetragsregelung beim ALG II begünstigt<br />

niedrige Zusatze<strong>in</strong>kommen; ALG II-Bezieher haben so e<strong>in</strong>en hohen Anreiz e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>ijob<br />

anzunehmen und sich mit dem Gesamte<strong>in</strong>kommen zufrieden zu geben. Das wollen wir<br />

än<strong>der</strong>n.

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