Parteitag der SPD in Hamburg . bis . Oktober Beschlüsse
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For<strong>der</strong>ungen Regulierung von F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>vestoren<br />
1. Maßnahmen, mit denen die Überschuldung und Ausplün<strong>der</strong>ung von Unternehmen<br />
durch PE-Fonds verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t werden kann<br />
Die gesetzliche Beschränkung <strong>der</strong> Kreditf<strong>in</strong>anzierung von Unternehmenskäufen und von<br />
Son<strong>der</strong>ausschüttungen an den Investor zu Lasten <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzkraft des gekauften<br />
Unternehmens.<br />
Die <strong>SPD</strong> spricht sich für e<strong>in</strong>e weitergehende Besteuerung von Fremdkapitalkosten aus.<br />
2. Maßnahmen zur Herstellung von Steuergerechtigkeit<br />
Das deutsche Steuerrecht begünstigt PE-Fonds und <strong>in</strong>ternationale F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>vestoren. Die<br />
<strong>SPD</strong> sieht ke<strong>in</strong>e Veranlassung für e<strong>in</strong>e generelle beson<strong>der</strong>e steuerliche För<strong>der</strong>ung von<br />
Private Equity -Unternehmen.<br />
Die <strong>SPD</strong> for<strong>der</strong>t daher:<br />
Die volle E<strong>in</strong>beziehung von Veräußerungsgew<strong>in</strong>nen <strong>in</strong> die Bemessungsgrundlagen für die<br />
E<strong>in</strong>kommens- und Gew<strong>in</strong>nbesteuerung.<br />
Die Besteuerung von Veräußerungsgew<strong>in</strong>nen und Kapitalerträgen bei <strong>der</strong> <strong>in</strong>ländischen<br />
Fondsgesellschaft. Die <strong>SPD</strong> begrüßt, dass die Bundesregierung bei <strong>der</strong><br />
Unternehmenssteuerreform 2008 auf die E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es dualen<br />
E<strong>in</strong>kommensteuersystems bewusst verzichtet hat und an <strong>der</strong> Besteuerung des<br />
Unternehmenssektors festhalten will. Von diesem Pr<strong>in</strong>zip sollte für PE-Gesellschaften<br />
nicht abgewichen werden.<br />
Die e<strong>in</strong>heitliche Besteuerung von <strong>in</strong>ländischen und ausländischen Investoren. Dies kann<br />
durch die Besteuerung bei <strong>der</strong> <strong>in</strong>ländischen Fondsgesellschaft erreicht werden.<br />
Die oben bereits aufgeführte umfangreichere Besteuerung <strong>der</strong> Kreditz<strong>in</strong>sen als Entgelt für<br />
das Fremdkapital. Mit dieser Maßnahme könnte ebenfalls die ungerechtfertigte<br />
Bevorzugung ausländischer Investoren und Kreditgeber reduziert werden.<br />
PE-Fonds sollten <strong>der</strong> Gewerbesteuer unterliegen. Die übliche E<strong>in</strong>ordnung <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft als vermögensverwaltend ist oft konstruiert und entspricht nicht den<br />
ökonomischen Realitäten.<br />
Die geplante Abgeltungsteuer von 25 % auf private Kapitalerträge darf nicht für Erträge<br />
aus Private Equity-Fonds gelten, da dieser ger<strong>in</strong>ge Steuersatz im Verhältnis zu den<br />
enormen Gew<strong>in</strong>nen aus solchen Kapitalanlageformen dem Pr<strong>in</strong>zip <strong>der</strong> Besteuerung nach<br />
Leistungsfähigkeit stark wi<strong>der</strong>spricht.