Parteitag der SPD in Hamburg . bis . Oktober Beschlüsse
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Initiativantrag 6<br />
Für e<strong>in</strong>e Bahn mit Zukunft<br />
1. Der Bund muss mittels <strong>der</strong> Deutschen Bahn AG auch <strong>in</strong> Zukunft e<strong>in</strong>en Beitrag zur<br />
Dase<strong>in</strong>svorsorge leisten. E<strong>in</strong>e zentrale Aufgabe ist dabei die Erreichbarkeit und<br />
Mobilität <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fläche. Damit wird nicht nur dem grundgesetzlichen Auftrag<br />
Rechnung getragen, son<strong>der</strong>n auch dem politischen Willen <strong>der</strong> Sozialdemokrat<strong>in</strong>nen<br />
und Sozialdemokraten im Bund und <strong>in</strong> den Län<strong>der</strong>n. E<strong>in</strong> Gesetz muss den sich aus<br />
Artikel 87e Abs. 3 Satz 3 (Mehrheitseigentum) und Abs. 4 Satz 1<br />
(Geme<strong>in</strong>wohlverpflichtung) des Grundgesetzes ergebenden Vorgaben vollständig<br />
Rechnung tragen.<br />
2. Es darf ke<strong>in</strong>e Zerschlagung <strong>der</strong> Bahn geben. Wir erhalten den <strong>in</strong>tegrierten Konzern<br />
Deutsche Bahn AG und damit auch den konzern<strong>in</strong>ternen Arbeitsmarkt. Die 230.000 bei<br />
<strong>der</strong> Bahn beschäftigten Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen und Arbeitnehmer können sich auf die <strong>SPD</strong><br />
verlassen.<br />
3. Die jetzt erfor<strong>der</strong>lichen Investitionen erfor<strong>der</strong>n e<strong>in</strong>e Erhöhung <strong>der</strong> Kapitalausstattung<br />
<strong>der</strong> Bahn. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass <strong>der</strong> Bund <strong>in</strong> <strong>der</strong> Wahrnehmung<br />
se<strong>in</strong>er Eigentumsrechte nicht e<strong>in</strong>geschränkt ist. Dazu s<strong>in</strong>d folgende Schritte<br />
unverzichtbar, die zu e<strong>in</strong>er Än<strong>der</strong>ung des <strong>bis</strong>her vorliegenden Gesetzentwurfes führen.<br />
• Private Investoren dürfen ke<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>fluss auf die Unternehmenspolitik ausüben.<br />
Zur Erreichung dieses Ziels stellt die stimmrechtslose Vorzugsaktie die geeignete<br />
Form dar. Die Ausgabe erfolgt von zunächst m<strong>in</strong>destens 25,1 Prozent <strong>in</strong> Form von<br />
stimmrechtslosen Vorzugsaktien. Über e<strong>in</strong>e weitere Ausgabe stimmrechtsloser<br />
Vorzugsaktien entscheidet <strong>der</strong> Gesetzgeber nach e<strong>in</strong>er Evaluierung. E<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e<br />
Beteiligung privater Investoren lehnen wir ab.<br />
• Das Aufleben des Stimmrechts ist mit geeigneten Maßnahmen auszuschließen.<br />
• Die im Gesetzentwurf enthaltene Übernahme von Schienennetz, Verkehrsstationen<br />
und <strong>der</strong> Energieversorgung <strong>in</strong> das Eigentum des Bundes.<br />
• Die im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen von Aufsichtsräten und die<br />
Neuausrichtung <strong>der</strong> Satzung, dass wesentliche Entscheidungen nur die 50 Prozent<br />
plus e<strong>in</strong>e Stimme erfor<strong>der</strong>n.<br />
• Die noch nicht im Gesetzentwurf enthaltene Regelung, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong><br />
Eisenbahn<strong>in</strong>frastrukturunternehmen als Grundsatz <strong>der</strong> Unternehmensführung die<br />
grundgesetzlich vorgegebenen Maßgaben festzuschreiben.<br />
• Streuung <strong>der</strong> Aktien auch an Beschäftigte unter Prüfung von Anreizmöglichkeiten.<br />
Hierdurch schließen wir e<strong>in</strong>en nicht am Geme<strong>in</strong>wohlauftrag <strong>der</strong> Bahn ausgerichteten<br />
E<strong>in</strong>fluss Privater auf die Unternehmenspolitik aus.<br />
Sollte dieses Modell <strong>der</strong> stimmrechtslosen Vorzugsaktien nicht durchgesetzt werden