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Parteitag der SPD in Hamburg . bis . Oktober  Beschlüsse

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überwachungsfrei möglich se<strong>in</strong>.<br />

2 „Onl<strong>in</strong>e-Durchsuchungen“<br />

Der heimliche Zugriff auf Rechner<strong>in</strong>halte (z.B. durch die technische E<strong>in</strong>schleusung sog.<br />

„Trojaner“) seitens <strong>der</strong> Ermittlungsbehörden ist nur ausnahmsweise zulässig bei:<br />

• schwerwiegenden Straftaten<br />

• konkreten Gefahren für e<strong>in</strong> hochrangiges Rechtsgut und nur mit Richter-Vorbehalt.<br />

(Überwiesen an Bundestagsfraktion)<br />

Antrag I 14<br />

Kreisverband Leer<br />

(Bezirk Weser-Ems)<br />

Aufnahme <strong>der</strong> Rechte von K<strong>in</strong><strong>der</strong>n <strong>in</strong>s Grundgesetz<br />

Die Bundestagsfraktion wird aufgefor<strong>der</strong>t, für die Aufnahme <strong>der</strong> Rechte von K<strong>in</strong><strong>der</strong>n im<br />

Grundgesetz zu sorgen.<br />

(Angenommen)<br />

Antrag I 15<br />

Landesverband Sachsen<br />

Vollständige Anerkennung <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>rechtskonvention <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>ten Nationen durch die<br />

Bundesrepublik Deutschland – auch im Asylrecht!<br />

Bei <strong>der</strong> Ratifizierung <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>rechtkonvention <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>ten Nationen durch die<br />

Bundesrepublik Deutschland 1992 hatte es sich die amtierende Regierung unter Helmut<br />

Kohl bewusst „vorbehalten“, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Umsetzung „Unterschiede zwischen Inlän<strong>der</strong>n und<br />

Auslän<strong>der</strong>n“ zu machen, was sich <strong>bis</strong> heute explizit <strong>in</strong> <strong>der</strong> deutschen Asylrechtspraxis<br />

nie<strong>der</strong>schlägt. In <strong>der</strong> Folge werden <strong>in</strong> Deutschland Flüchtl<strong>in</strong>gsk<strong>in</strong><strong>der</strong> und K<strong>in</strong><strong>der</strong>, <strong>der</strong>en<br />

Eltern Asyl beantragen, ab dem 16. Lebensjahr als volljährig angesehen. Ihnen werden<br />

damit Rechte – und auch staatlicher Schutz – aberkannt, die K<strong>in</strong><strong>der</strong> gleichen Alters, aber<br />

eben deutscher Herkunft, völlig zu recht genießen. Dies steht <strong>in</strong> direktem Wi<strong>der</strong>spruch mit<br />

dem geltenden Völkerrecht und ist auch mit dem 2006 verabschiedeten Allgeme<strong>in</strong>en<br />

Gleichbehandlungsgesetz (Antidiskrim<strong>in</strong>ierungsgesetz) nicht vere<strong>in</strong>bar! Denn schließlich<br />

erfährt damit e<strong>in</strong>e Gruppe von Menschen bewusst e<strong>in</strong>e Ungleichbehandlung sowie e<strong>in</strong>e<br />

politisch gewollte und gesetzlich abgesicherte Ausgrenzung und Benachteiligung, die<br />

eigentlich verstärkten Schutz und Zuwendung bedürfte. Diese Ungleichbehandlung

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