Parteitag der SPD in Hamburg . bis . Oktober Beschlüsse
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• e<strong>in</strong>e angemessene Vergütung von Praktika<br />
(Angenommen)<br />
Initiativantrag 19<br />
Praktikanten: Ausbeutung verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n – Ausbildung sichern!<br />
Die systematische Ausnutzung und Ausbeutung von jungen Menschen durch Praktika<br />
muss unterbunden werden, auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite müssen Ausbildungspraktika möglich<br />
bleiben und dürfen nicht zusätzlich erschwert werden (bspw. durch e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>destlohn für<br />
alle Praktikanten).<br />
Hierzu muss e<strong>in</strong>e gesetzliche Abgrenzung zwischen Praktika mit Ausbildungscharakter<br />
und solchen, die <strong>der</strong> Ausnutzung und Ausbeutung dienen, geschaffen werden. E<strong>in</strong>e solche<br />
Abgrenzung darf nicht holzschnittartig und starr an e<strong>in</strong>em Kriterium erfolgen, son<strong>der</strong>n<br />
muss vielmehr alle jeweiligen Faktoren flexibel mite<strong>in</strong>beziehen. Diese Regelung sollte<br />
folgende Aspekte be<strong>in</strong>halten:<br />
1. Praktika mit e<strong>in</strong>er Dauer von über sechs Monaten s<strong>in</strong>d immer als Ausnutzung- und<br />
Ausbeutungspraktika zu qualifizieren. E<strong>in</strong>e Praktikadauer von unter zwei Monaten<br />
spricht h<strong>in</strong>gegen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel für e<strong>in</strong>en Ausbildungszweck.<br />
2. E<strong>in</strong>e konkrete Ausgestaltung <strong>der</strong> Ausbildung – explizite Bestimmung e<strong>in</strong>er fachlich<br />
geeigneten Betreuung, klar def<strong>in</strong>ierte Ausbildungsziele/-<strong>in</strong>halte – lässt auf e<strong>in</strong>en<br />
Ausbildungszweck schließen.<br />
3. Praktika, die nach dem Erlangen e<strong>in</strong>es Abschlusses stattf<strong>in</strong>den, dienen tendenziell<br />
nicht <strong>der</strong> Ausbildung.<br />
Daher for<strong>der</strong>n wir:<br />
1. Kann anhand dieser Kriterien <strong>der</strong> Ausbildungscharakter nicht nachgewiesen<br />
werden, so ist e<strong>in</strong>e Ausnutzungs- und Ausbeutungsabsicht zu vermuten.<br />
2. Ausnutzungs- und Ausbeutungspraktika s<strong>in</strong>d dabei rechtlich als das zu werten, was<br />
sie tatsächlich s<strong>in</strong>d: reguläre Arbeit. Dies hätte zur Folge, dass, wenn die Kriterien<br />
nicht e<strong>in</strong>gehalten werden, e<strong>in</strong> unbefristetes echtes Arbeitsverhältnis zum<br />
branchenüblichen Lohn zu Stande kommt.<br />
Volle Arbeit – volle Arbeitnehmerrechte!<br />
Volle Arbeit – voller Lohn!<br />
(Überwiesen an Bundestagsfraktion und Bundesm<strong>in</strong>isterium für Arbeit und Soziales)