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Parteitag der SPD in Hamburg . bis . Oktober  Beschlüsse

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Der Bundesparteitag wird aufgefor<strong>der</strong>t, diesem Verlust jeglicher Freiheit e<strong>in</strong>en Riegel<br />

vorzuschieben. Unter dem Deckmantel <strong>der</strong> Sicherheit darf nicht die Freiheit geopfert<br />

werden.<br />

(Überwiesen an Bundestagsfraktion)<br />

Antrag I 9<br />

Kreisverband Lübeck<br />

(Landesverband Schleswig-Holste<strong>in</strong>)<br />

Folterverbot grundgesetzlich regeln<br />

Das Mittel <strong>der</strong> Folter, die gezielte Zufügung physischer o<strong>der</strong> psychischer Schmerzen zur<br />

Erzw<strong>in</strong>gung e<strong>in</strong>er Aussage, soll durch das Grundgesetz absolut verboten werden. Das<br />

Verbot gegen Folter soll verfassungsrechtlich als Erweiterung des Artikel 1, „Die Würde des<br />

Menschen ist unantastbar“, festgeschrieben se<strong>in</strong>. Das Verbot gegen Folter soll so genau<br />

def<strong>in</strong>iert werden, dass ke<strong>in</strong>erlei rechtliche Schlupflöcher und Ausnahmen ermöglicht<br />

werden können.<br />

Es soll außerdem verfassungsrechtlich gewährleistet se<strong>in</strong>, dass das Folterverbot sich auch<br />

auf Verhöre im Ausland erstreckt, dass es ke<strong>in</strong>en Spielraum für deutsche Beamte gibt,<br />

Aussagen unter Folter im Ausland zu erzw<strong>in</strong>gen bzw. Aussagen und Beweise, die im<br />

Ausland von an<strong>der</strong>en unter Folter erzwungen wurden, <strong>in</strong> juristischen Verfahren <strong>in</strong><br />

Deutschland als Beweise gegen e<strong>in</strong> Individuum zu verwenden.<br />

(Überwiesen an Parteivorstand und Forum Menschenrechte)<br />

Antrag I 10<br />

Unterbezirk Kassel-Stadt<br />

(Bezirk Hessen-Nord)<br />

Än<strong>der</strong>ung des Informationsfreiheitsgesetzes auf Bundesebene<br />

Die <strong>SPD</strong>-Fraktion im Deutschen Bundestag wird auffor<strong>der</strong>t, sich für e<strong>in</strong>e bürgerfreundliche<br />

Gebührenordnung bezüglich <strong>der</strong> Zugriffs- und Auskunftsmöglichkeiten im Rahmen des<br />

Informationsfreiheitsgesetzes e<strong>in</strong>zusetzen. E<strong>in</strong>e Gebührenfreiheit für ALG-II-Empfänger,<br />

bedürftige Rentner, bedürftige Studenten sowie an<strong>der</strong>e Ger<strong>in</strong>gverdienende, bzw. unter<br />

<strong>der</strong> Armutsgrenze lebenden Antragstellern ist zu gewährleisten.<br />

(Überwiesen an Bundestagsfraktion)

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