Parteitag der SPD in Hamburg . bis . Oktober Beschlüsse
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• Das Bleiberecht wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ke<strong>in</strong> Aufenthaltsrecht erhält,<br />
wer Bezüge zum Extremismus o<strong>der</strong> Terrorismus hat. Hier ist e<strong>in</strong>e rechtsstaatlich<br />
fundierte Def<strong>in</strong>ition erfor<strong>der</strong>lich, die sich etwa an den e<strong>in</strong>schlägigen<br />
Ausweisungsgründen des § 55 AufenthG orientiert.<br />
• Das Bleiberecht wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass niemand e<strong>in</strong><br />
Aufenthaltsrecht erhält, <strong>der</strong>en/dessen Familienmitglied wegen e<strong>in</strong>er Straftat von <strong>der</strong><br />
Bleiberechtsregelung ausgeschlossen ist.<br />
• Anlässlich <strong>der</strong> Novellierung des Aufenthaltsgesetzes wird e<strong>in</strong>e Legalisierung hier<br />
leben<strong>der</strong> so genannter Illegaler im Wege e<strong>in</strong>er Generalamnestie durchgeführt. Auch<br />
den <strong>bis</strong>her illegalen Flüchtl<strong>in</strong>gen wird <strong>der</strong> Zugang zu <strong>der</strong> beabsichtigten<br />
Bleiberechtsregelung eröffnet.<br />
(Überwiesen als Material an Bundestagsfraktion, <strong>SPD</strong>-Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bundesregierung)<br />
Antrag I 27<br />
Landesverband Berl<strong>in</strong><br />
Verh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung von Zwangsehen<br />
Um zu gewährleisten, dass Zwangsehen <strong>in</strong> Deutschland bald <strong>der</strong> Vergangenheit<br />
angehören, bedarf es <strong>der</strong> Erfüllung folgen<strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungen:<br />
• Es ist sicherzustellen, dass Opfern e<strong>in</strong>er Zwangsheirat e<strong>in</strong> eigenständiges<br />
Aufenthaltsrecht erteilt wird, damit sie sich aus ihrer Zwangslage befreien können,<br />
ohne Angst abgeschoben und im Herkunftsland womöglich erneut patriarchaler Gewalt<br />
ausgesetzt zu werden.<br />
• Verschleppten zwangsverheirateten Frauen und Mädchen, die ihren rechtmäßigen<br />
Aufenthalt <strong>in</strong> Deutschland hatten, ist e<strong>in</strong> unbeschränktes Recht auf Wie<strong>der</strong>kehr<br />
e<strong>in</strong>zuräumen. Dies hat unabhängig von Nachweisen eigenen Erwerbse<strong>in</strong>kommens o<strong>der</strong><br />
e<strong>in</strong>er bestimmten Aufenthaltsdauer zu geschehen.<br />
• Um Gefährdungen und Bedrohungen auszuschließen zu können, müssen die<br />
zuständigen Behörden gewährleisten, dass <strong>der</strong> Wohnort <strong>der</strong> Frauen und K<strong>in</strong><strong>der</strong> nach<br />
e<strong>in</strong>er Trennung unbekannt bleibt. Aufnahmen <strong>in</strong> Zeugenschutzprogramme währen hier<br />
anzustreben.<br />
• Des weiteren s<strong>in</strong>d Voraussetzungen zu schaffen, dass Beratungs-, Betreuungs- und<br />
Schutzangebote sowie -e<strong>in</strong>richtungen für Frauen und Mädchen ausgebaut und speziell<br />
<strong>in</strong> Bezug auf die Opfer von Zwangsheiraten qualifiziert, vernetzt und verstärkt werden.<br />
Dabei sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:<br />
• niedrigschwellige Hilfe, absolute Anonymität und Vertrauenswürdigkeit<br />
• <strong>in</strong>terkulturelle Kompetenz und qualifizierte Sprachmittlung<br />
• Angebot e<strong>in</strong>er sicheren Lebensperspektive und e<strong>in</strong>es realistischen und die<br />
Bedürfnisse und Wünsche <strong>der</strong> Betroffenen berücksichtigenden Auswegs aus <strong>der</strong>