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Parteitag der SPD in Hamburg . bis . Oktober  Beschlüsse

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• Das Bleiberecht wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ke<strong>in</strong> Aufenthaltsrecht erhält,<br />

wer Bezüge zum Extremismus o<strong>der</strong> Terrorismus hat. Hier ist e<strong>in</strong>e rechtsstaatlich<br />

fundierte Def<strong>in</strong>ition erfor<strong>der</strong>lich, die sich etwa an den e<strong>in</strong>schlägigen<br />

Ausweisungsgründen des § 55 AufenthG orientiert.<br />

• Das Bleiberecht wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass niemand e<strong>in</strong><br />

Aufenthaltsrecht erhält, <strong>der</strong>en/dessen Familienmitglied wegen e<strong>in</strong>er Straftat von <strong>der</strong><br />

Bleiberechtsregelung ausgeschlossen ist.<br />

• Anlässlich <strong>der</strong> Novellierung des Aufenthaltsgesetzes wird e<strong>in</strong>e Legalisierung hier<br />

leben<strong>der</strong> so genannter Illegaler im Wege e<strong>in</strong>er Generalamnestie durchgeführt. Auch<br />

den <strong>bis</strong>her illegalen Flüchtl<strong>in</strong>gen wird <strong>der</strong> Zugang zu <strong>der</strong> beabsichtigten<br />

Bleiberechtsregelung eröffnet.<br />

(Überwiesen als Material an Bundestagsfraktion, <strong>SPD</strong>-Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bundesregierung)<br />

Antrag I 27<br />

Landesverband Berl<strong>in</strong><br />

Verh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung von Zwangsehen<br />

Um zu gewährleisten, dass Zwangsehen <strong>in</strong> Deutschland bald <strong>der</strong> Vergangenheit<br />

angehören, bedarf es <strong>der</strong> Erfüllung folgen<strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungen:<br />

• Es ist sicherzustellen, dass Opfern e<strong>in</strong>er Zwangsheirat e<strong>in</strong> eigenständiges<br />

Aufenthaltsrecht erteilt wird, damit sie sich aus ihrer Zwangslage befreien können,<br />

ohne Angst abgeschoben und im Herkunftsland womöglich erneut patriarchaler Gewalt<br />

ausgesetzt zu werden.<br />

• Verschleppten zwangsverheirateten Frauen und Mädchen, die ihren rechtmäßigen<br />

Aufenthalt <strong>in</strong> Deutschland hatten, ist e<strong>in</strong> unbeschränktes Recht auf Wie<strong>der</strong>kehr<br />

e<strong>in</strong>zuräumen. Dies hat unabhängig von Nachweisen eigenen Erwerbse<strong>in</strong>kommens o<strong>der</strong><br />

e<strong>in</strong>er bestimmten Aufenthaltsdauer zu geschehen.<br />

• Um Gefährdungen und Bedrohungen auszuschließen zu können, müssen die<br />

zuständigen Behörden gewährleisten, dass <strong>der</strong> Wohnort <strong>der</strong> Frauen und K<strong>in</strong><strong>der</strong> nach<br />

e<strong>in</strong>er Trennung unbekannt bleibt. Aufnahmen <strong>in</strong> Zeugenschutzprogramme währen hier<br />

anzustreben.<br />

• Des weiteren s<strong>in</strong>d Voraussetzungen zu schaffen, dass Beratungs-, Betreuungs- und<br />

Schutzangebote sowie -e<strong>in</strong>richtungen für Frauen und Mädchen ausgebaut und speziell<br />

<strong>in</strong> Bezug auf die Opfer von Zwangsheiraten qualifiziert, vernetzt und verstärkt werden.<br />

Dabei sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:<br />

• niedrigschwellige Hilfe, absolute Anonymität und Vertrauenswürdigkeit<br />

• <strong>in</strong>terkulturelle Kompetenz und qualifizierte Sprachmittlung<br />

• Angebot e<strong>in</strong>er sicheren Lebensperspektive und e<strong>in</strong>es realistischen und die<br />

Bedürfnisse und Wünsche <strong>der</strong> Betroffenen berücksichtigenden Auswegs aus <strong>der</strong>

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