26.12.2012 Aufrufe

Parteitag der SPD in Hamburg . bis . Oktober  Beschlüsse

Parteitag der SPD in Hamburg . bis . Oktober  Beschlüsse

Parteitag der SPD in Hamburg . bis . Oktober  Beschlüsse

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

(Entscheidung Parteirat: Überwiesen an Parteivorstand – Projektgruppe Steuern und<br />

F<strong>in</strong>anzen)<br />

Antrag St 20<br />

Bezirk Hessen-Süd<br />

Mögliche Alternative zur Mehrwertsteuererhöhung prüfen – Staatliche<br />

Handlungsfähigkeit sichern!<br />

Wir for<strong>der</strong>n die <strong>SPD</strong>-Bundestagsfraktion und die <strong>SPD</strong>-Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bundesregierung auf,<br />

folgende Maßnahmen umzusetzen:<br />

a. Reform <strong>der</strong> Erbschaftssteuer (möglich durch das BVerfG-Urteil zum<br />

Halbteilungsgrundsatz vom 17. März 2006)<br />

b. E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>er Vermögenssteuer<br />

c. Schärfere Kontrollen gegenüber Steuerflüchtl<strong>in</strong>gen und E<strong>in</strong>führung von<br />

automatischen Kontrollmitteilungen über Kapitale<strong>in</strong>kommen an das F<strong>in</strong>anzamt<br />

d. Abbau von Subventionen. Hierbei s<strong>in</strong>d im Beson<strong>der</strong>en die <strong>in</strong> USTG § 4 genannten<br />

Steuerbefreiungen bei Lieferung und sonstigen Leistungen, sowie die <strong>in</strong> UStG § 12<br />

(2) und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Anlage zu 2 zu UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 genannten Umsätze,<br />

die mit e<strong>in</strong>em ermäßigtem Mehrwertsteuersatz belastet werden, darauf zu<br />

überprüfen, ob sie e<strong>in</strong>e soziale o<strong>der</strong> wichtige gesellschaftliche Funktion<br />

erfüllen. Ist dies nicht <strong>der</strong> Fall, s<strong>in</strong>d sie mit dem vollen Mehrwertsteuersatz zu<br />

belasten. Folgende Än<strong>der</strong>ungen könnten beispielsweise sofort vollzogen<br />

werden:<br />

• Streichung <strong>der</strong> Subventionierung des Handels mit re<strong>in</strong>rassigen Zuchtpferden:<br />

Die Anlage 2 zu UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 – Lfd. Nr. 1 ist wie folgt zu än<strong>der</strong>n:<br />

Statt „Pferde e<strong>in</strong>schließlich re<strong>in</strong>rassiger Zuchttiere, ausgenommen Wildpferde“<br />

ist e<strong>in</strong>zufügen „Pferde ausgenommen re<strong>in</strong>rassiger Zuchttiere und Wildpferde“<br />

• Streichung <strong>der</strong> Subventionierung freiverkäuflicher Pornohefte: In <strong>der</strong> Anlage 2<br />

zu UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 – Lfd- Nr. 49 a) und b) ist jeweils e<strong>in</strong>zufügen „<br />

(ausgenommen solche, die pornografische und softpornografische Inhalte<br />

haben“)<br />

• Streichung <strong>der</strong> Subventionierung des Handels mit Briefmarken und<br />

Sammlungsstücken: In <strong>der</strong> Anlage 2 zu UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ist die Lfd. Nr.<br />

49 f) zu streichen<br />

• Streichung <strong>der</strong> Subventionierung des Handels mit Kunstgegenständen: In <strong>der</strong><br />

Anlage 2 zu UStG § 12 Abs. Nr. 1 und 2 ist die Lfd. Nr. 53 a) –c) zu streichen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!