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Parteitag der SPD in Hamburg . bis . Oktober  Beschlüsse

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werden können. Im Übrigen hat die Bundesregierung den Auftrag durch die EU-<br />

Beschäftigungsrichtl<strong>in</strong>ie die Erwerbstätigkeitsquote von Frauen auf 60 % zu steigern.<br />

Schlimmer wirkt sich die Steuerklassenkomb<strong>in</strong>ation III/V vor allem bei Arbeitslosigkeit<br />

aus, weil sämtliche Lohnersatzleistungen an den Nettolohn gekoppelt s<strong>in</strong>d.<br />

Gleichzeitig werden Menschen durch die Nettolohnkoppelung überproportional<br />

begünstigt, wenn sie die Steuerklasse III haben, <strong>der</strong> Partner/die Partner<strong>in</strong> jedoch über<br />

E<strong>in</strong>künfte verfügt, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen.<br />

<strong>SPD</strong> und Union haben zur gerechten Verteilung <strong>der</strong> Lohnsteuerbelastung zwischen<br />

Ehegatten und zum Abbau von Benachteiligungen von Ehefrauen bei <strong>der</strong><br />

(Wie<strong>der</strong>-)Aufnahme e<strong>in</strong>er Erwerbstätigkeit vere<strong>in</strong>bart, statt <strong>der</strong> <strong>bis</strong>herigen Steuerklassen<br />

e<strong>in</strong> Anteilsverfahren e<strong>in</strong>zuführen. Mit dem Anteilsverfahren soll sichergestellt werden,<br />

dass je<strong>der</strong> Ehegatte künftig soviel Lohnsteuer bezahlt, wie es dem jeweiligen Anteil am<br />

geme<strong>in</strong>samen Bruttolohn entspricht.<br />

Der Bundesparteitag for<strong>der</strong>t die <strong>SPD</strong>-Bundestagsfraktion auf, dafür Sorge zu tragen, dass<br />

diese Vere<strong>in</strong>barung vollständig umgesetzt wird. Der Regierungsentwurf des<br />

Jahressteuergesetzes 2008 sieht <strong>bis</strong>her aus datenschutzrechtlichen Gründen lediglich die<br />

Option für e<strong>in</strong> Anteilsverfahren vor. Damit wird das Ziel e<strong>in</strong>er gerechten Verteilung <strong>der</strong><br />

Lohnsteuerbelastung und dem Abbau von Benachteiligungen bei <strong>der</strong> Aufnahme von<br />

Erwerbsarbeit von Ehefrauen nicht erreicht. Die vorgeschlagene Lösung trägt auch nicht<br />

zur Steuervere<strong>in</strong>fachung bei.<br />

E<strong>in</strong>e Alternativlösung, die alle Ziele erreicht, könnte wie folgt aussehen:<br />

Als Grundlage für die Besteuerung dient <strong>der</strong> letzte Steuerbescheid. Anhand des<br />

Veranlagungsergebnisses wird <strong>der</strong> Durchschnittssteuersatz ermittelt. Dieser wird als feste<br />

Größe <strong>in</strong> die Lohnsteuerkarte(n) e<strong>in</strong>getragen und dient als Richtgröße für die Besteuerung<br />

bei<strong>der</strong> Ehegatten. S<strong>in</strong>d Steuerreformen für das laufende Jahr beschlossen worden, ist <strong>der</strong><br />

Prozentsatz entsprechend zu ermäßigen o<strong>der</strong> zu erhöhen.<br />

Treten größere Verän<strong>der</strong>ungen <strong>in</strong> den Lebensverhältnissen <strong>der</strong> Ehegatten e<strong>in</strong>, wie z.B. <strong>der</strong><br />

E<strong>in</strong>stieg <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Arbeitsverhältnis o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verlust des Arbeitsplatzes o<strong>der</strong> s<strong>in</strong>d höhere<br />

Werbungskosten zu erwarten (z.B. doppelte Haushaltsführung) so s<strong>in</strong>d diese<br />

Verän<strong>der</strong>ungen dem F<strong>in</strong>anzamt – e<strong>in</strong>malig auch während des laufenden Steuerjahres – zu<br />

melden, das dann (für den Rest des Jahres) e<strong>in</strong>en neuen Durchschnittssteuersatz ermittelt.<br />

Natürlich be<strong>in</strong>haltet e<strong>in</strong> solches Modell auch die Pflicht zur Abgabe e<strong>in</strong>er Steuererklärung.<br />

Die wesentlichen Vorteile durch die Besteuerung jedes Mitglieds <strong>der</strong> Ehegeme<strong>in</strong>schaft<br />

nach se<strong>in</strong>er Leistungsfähigkeit und das höhere Nettoe<strong>in</strong>kommen <strong>der</strong> / des ger<strong>in</strong>ger<br />

Verdienenden, dürften aber diese zusätzliche Belastung weitaus überwiegen.<br />

Erstmals wird den Eheleuten deutlich, was <strong>bis</strong>lang beidseitige Erwerbstätigkeit bedeutet.<br />

Nicht nur mehr Zeitaufwand , son<strong>der</strong>n vor allem erheblich höhere Steuern. Im Bericht <strong>der</strong><br />

OECD „Tax<strong>in</strong>g Wages 2002 – 2003“ ist nachzulesen, dass e<strong>in</strong>e Alle<strong>in</strong>verdienerehe mit<br />

Durchschnittse<strong>in</strong>kommen und 2 K<strong>in</strong><strong>der</strong>n <strong>in</strong> <strong>der</strong> Deutschland h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong><br />

Steuerbelastung mit m<strong>in</strong>us 1,2 % auf dem günstigsten letzten Platz aller verglichenen

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